Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob man im Zeitalter der elektonischen Datenübermittlung dem Anschreiben an das Finanzamt noch immer den aktuellen Rentenbescheid beifügen muss oder ob dies nicht (mehr) erforderlich ist?
Ich habe die Suchfunktion des Forums genutzt, aber keine passende Information gefunden.
kann mir jemand sagen, ob man im Zeitalter der elektonischen Datenübermittlung dem Anschreiben an das Finanzamt noch immer den aktuellen Rentenbescheid beifügen muss oder ob dies nicht (mehr) erforderlich ist?
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