Wie trage ich Kinderbetreuungskosten ein, wenn mein Mann das ganze Jahr berufstätig war, ich aber nur die zweite Hälfte davon? Das Kind war das ganze Jahr über in der Kita und wurde im Mai 3 Jahre alt. Die gesamten Betreuungskosten betragen 1248€, wobei die ersten Monate teurer waren.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Kinderbetreuungskosten
Einklappen
X
-
AW: Kinderbetreuungskosten
Ganz einfach so, wie die Verhältnisse waren.
Anlage Kind, Seite 3
Zeile 61 - dürfte klar sein.
Zeile 62 - ebenfalls.
ggf. Zeile 63 beachten.
Zeile 64 bis 67 dürften nicht ausgefüllt werden müssen.
Zeile 68 - wenn der Arbeitgeber von den Kosten was erstattet hat
Zeile 69 - "die zweite Hälfte eintragen", also Erwerbstätigkeit von bis, ggf. Zeile 70 beachten
In Zeile 71 bis 75 das Zutreffende für die erste Jahreshälfte eintragen, in Zeile 76 ggf. die Höhe der Erstattungen.
Zeile 77 bis 90 erklären sich m. E. auch von allein.
Ich hoffe, daß ich etwas helfen konnte.Mit freundlichen Grüßen
Ronald
-
AW: Kinderbetreuungskosten
absetzbar sind alle kosten die angefallen sind während doppelte erwerbstaetigkeit vorlag, also spätestens ab ihrem arbeitsbeginn, wann immer das war. ;-)
diese kosten bzw. 2/3 davon werden als werbungskosten demjenigen zugeschlagen, der sie tatsaechlich bezahlt hat.
darüberhinaus sind die kosten (auch wieder 2/3) für den zeitraum mai bis zu ihrem arbeitsbeginn als sonderausgaben abzugsfaehig, da das kind hier zwischen 3 und 6 jahre alt war.
Kommentar
Kommentar