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Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

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    Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

    Hallo,

    ich bin Mitglied in einem ehrenamtlichen Verein und kann daher meinen Mitgliedsbeitrag als Spende bei der Steuer angeben.

    Der Mitgliedsbeitrag für 2011 (und 2012) wurde jedoch erst in 2012 vom Verein eingezogen. Kann ich die Kosten für 2011 geltend machen oder kann/muss ich dann in 2012 zwei Spendenquittungen für 2011 und 2012 vorlegen? Auf der Spendenquittung steht auch drauf, dass der Betrag (für 2011) erst in 2012 entrichtet wurde.

    Schöne Grüße,
    Salsannett

    #2
    AW: Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

    Geht es nun um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag? Dieser wäre wahrscheinlich gar nicht abzugsfähig.

    Eine - regelmäßig wiederkehrende - Ausgabe gehört noch ins alte Jahr, wenn sie wirtschaftlich ins alte Jahr gehört und bis 10. Januar bei Ihnen abgeflossen ist. Ansonsten halt zweimal in 2012.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 03.05.2012, 13:36.

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      #3
      AW: Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

      Danke für die schnelle Antwort.

      Da das Geld erst im April gezahlt wurde, reiche ich den Mitgliedsbeitrag also zweimal für 2012 ein.

      Es ist ein Mitgliedsbeitrag, der jedoch als Spende anerkannt wird. Hat zumindest in den Vorjahren so funktioniert.

      Schöne Grüße,
      Salsannett

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        #4
        AW: Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

        Der Verein ist also vermutlich wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt, ehrenamtlich spielt keine Rolle. Wegen welchem Zweck erfolgte denn die Anerkennung als steuerbegünstigt ? Was steht denn für ein Zweck in der Zuwendungsbestätigung ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Der Verein ist also vermutlich wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt, ehrenamtlich spielt keine Rolle.
          das ist korrekt

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Wegen welchem Zweck erfolgte denn die Anerkennung als steuerbegünstigt ? Was steht denn für ein Zweck in der Zuwendungsbestätigung ?
          Folgendes steht in der Spendenbescheinigung: "... Aufgrund des Vereinszweckes, der Berufsbildung von Studenten im Sinne der Vermittlung eines Einblickes in die Berufswelt, (...) als gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag ist nach § 10 b EStG und nach § 9 Nr. 3 KStG wie eine Spende abziehbar. ..."

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            #6
            AW: Kalenderjahr vs. Kostenzahlung

            O.K.. Habe nur vorsichtshalber gefragt, da es ein paar Zwecke wie z.B. Sport gibt, bei denen Sie die Mitgliedsbeiträge steuerlich vergessen können.
            Schönen Gruß

            Picard777

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