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Renovierungskosten wo eintragen

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    Renovierungskosten wo eintragen

    Hallo,

    ich erkläre erst mal unsere Situation: wir haben in Juni 2011 ein Haus gekauft und haben aus einige Räume eine Einliegerwohnung gemacht. Jetzt ist die Frage welche Kosten können wir wo im Elsterformular eintragen? So haben wir z:B. eine neue Heizung installieren lassen, für den Privatteil des Hauses weiß ich dass wir nur das Handwerkerlohn steuerlich absetzen können, aber können wir vielleicht ein Teil der Kosten auf die Einliegerwohnung geltend machen? Falls ja, wo sollen wir das im Elsterformular eintragen?

    Ich hoffe jemand kann uns da ein bisschen weiterhelfen...

    Viele Güße,

    mverspeet

    #2
    AW: Renovierungskosten wo eintragen

    Wenn Sie die Einliegerwohnung vermieten wollen, brauchen Sie die Anlage V. Im Prinzip müssen alle Kosten anteilig, z.B. nach qm, aufgeteilt werden. Dies betrifft sowohl die Anschaffungskosten als auch laufende Werbungskosten wie Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen, Grundsteuer etc. Im ersten Jahr einer solchen Vermietung ist dringend ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu empfehlen, um eine ordentliche Basis für die Folgejahre zu haben.

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