Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo Pauschbetrag 50 GdB eingeben?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo Pauschbetrag 50 GdB eingeben?

    Hallo Miteinander

    Ich mache zum ersten mal meine Einkommensteuererklärung alleine (mit dem ElsterFormular). Nun stehe ich da...

    Meine Frau hat seit letztes Jahr Brustkrebs. Nun hat sie einen Schwerbehindertenausweis mit 50 GdB erhalten. Wir dürfen hierfür einen Pauschbetrag von 570 Euro angeben. Ich weiß nur nicht wo.
    Ich bin voll berufstätig, und meine Frau arbeitet auf 400 Euro-Basis. Kann mir jemand hier helfen? Vielleicht durch Stichpunkte ( z.B. welche Anlage, welche Zeile ect.)?

    Kann man ansonsten noch irgendetwas geltend machen?

    Zuzahlungen die wir geleistet haben (Arzneimittel, Perücke wegen der Chemo, Taxifahrten...) haben wir von der Krankenkasse prozentual zurückerstattet bekommen.


    Bin für jeden Tipp sehr, sehr dankbar!!



    Vielen Dank im Voraus!!!!



    Mfg,
    guenter_w

    #2
    AW: Wo Pauschbetrag 50 GdB eingeben?

    Hauptvordruck Seite 3 Zeile 63

    Kommentar


      #3
      AW: Wo Pauschbetrag 50 GdB eingeben?

      Hallo


      Das ging ja schnell. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!! So hab ich es sofort gefunden.

      Wenn noch jemand weiß, was ich diesbezüglich noch berücksichtigen kann/darf, wäre super. Als Beispiel: Mein Sohn ist 15 und besucht die Ganztagsschule, ich gehe mit einer 40Std.-Woche arbeiten, und aus diesem Grunde stand uns letztes Jahr keine Haushaltshilfe zu. Meine Schwägerin kam sehr, sehr viel vorbei und hat uns sehr geholfen. Kann man da nicht auch was für angeben? Oder andere Dinge?

      Es ist einfach schade, das, wenn man etwas über 'nem gewissen Satz liegt, nichts mehr von den Krankenkassen angeboten bekommt.


      Nun denn,... erst mal vielen Dank für die erste hilfreiche Antwort!!



      Schönen Abend euch allen!!

      Mfg,
      günter_w

      Kommentar


        #4
        AW: Wo Pauschbetrag 50 GdB eingeben?

        Neben dem Behindertenpauschbetrag (Hauptvordruck Zeile 61ff) wären noch sämtliche, von der KK nicht erstattete Krankheitskosten als aussergewöhnliche Belastungen (agB) in Zeile 68 zu erfassen. Dazu zählen auch die Fahrtkosten zu Behandlungen (0,30 EUR je gefahrenen km). Allerdings muss bei den agB zuerst eine zumutbare Eigenbelastung überschritten werden.

        Steuertipps bei Behinderung gibt es hier:
        http://www.hdm-stuttgart.de/hochschule/aemter/schwerbehindertenvertretung/steuertipp_behinderung.pdf
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          AW: Wo Pauschbetrag 50 GdB eingeben?

          Hallo

          Super! Werde ich mal nachgehen. Vielleicht kann ich noch was erreichen. Vielen Dank schon mal!!



          Mfg,
          Günter W.

          Kommentar

          Lädt...
          X