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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (mit Lebensgef. ab 01.08.)

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (mit Lebensgef. ab 01.08.)

    Hallo,

    ich habe Elster soweit ausgefüllt incl. 2 Kinder-Anlagen.
    Bei der Berechnung mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde eine Erstattung berechnet.
    Da mein Lebensgefährte ab dem 01.08.2011 bei uns wohnt, habe ich die Kinder-Anlagen entsprechend geändert.
    Frage 44 und 45 jeweils Ja angekreuzt und jeweils den Zeitraum 01.08.2011 - 31.12.2011 angegeben.
    Nun wird kein Entlastungsbetrag berechnet auch nicht anteilig, wie es eigentlich sein sollte.

    Was ist zu tun?

    Gruß Hannelore1

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (mit Lebensgef. ab 01.08.)

    Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Kalenderjahr ist u. a., dass Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, zu Ihrem Haushalt gehört.
    Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben.
    Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Reichen die in den Zeilen 42 bis 47 vorgesehenen Eintragungsmöglichkeiten nicht aus, machen Sie weitere Angaben bitte auf einem besonderen Blatt.

    Ändert sich etwas, wenn Sie die angesprochenen Zeilen insgesamt ausfüllen? Welche Elsterversion haben Sie?

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (mit Lebensgef. ab 01.08.)

      Hallo,
      die Elster-Version ist aktuell.
      Die Zeile 44 habe ich nun auf Nein gesetzt in beiden Anlagen.
      Dann berechnet. Keine Berücksichtigung.
      Bei der einen Kind-Anlage muss ich null Euro angeben, da dem Vater das Kindergeld zusteht (Unterhalt).
      Habe testweise beide Kind-Anlagen mit 1104 Euro ausgefüllt. Aber auch dann wird der Betrag nicht anteilmäßig berücksichtig.
      Was kann noch verkehrt sein?

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (mit Lebensgef. ab 01.08.)

        Bei mir wurde der Entlastungsbetrag berücksichtigt.
        In Zele 6 Kennziffer 15 ist auf jeden Fall der hälftige Kindergeldanspruch einzutragen.
        In Zeile 42 und 43 ist der Zeitraum bis 31.12.2011 einzutragen
        In Zeile 44 und 45 ist der Zeitraum 01082011 - 31122011 einzutragen.
        Zuletzt geändert von ; 06.05.2012, 14:38.

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (mit Lebensgef. ab 01.08.)

          Super, es hat geklappt.
          Manchmal ist man doch zu blind.
          Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!
          Hannelore1

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