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Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

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    Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

    Hallo zusammen,

    was ist wohl mit Berücksichtigungszeitraum in Zeile 22 gemeint?

    Der Sohn meiner Schwester und ihres Mannes ist am 6.5.2011 18 Jahre alt geworden.
    Der Sohn ist seit August 2010 in der Ausbildung, diese wird Sommer 2013 enden.

    --> Muß man in Zeile 13 vom - bis - 01.01.11 - 31.12.11 angeben, oder die gesamte Ausbildungszeit, also 01.08.2010 - Sommer 2013?

    Und was ist mit Berücksichtigungszeitraum gemeint?

    In Zeile 21 muß ja die gesamte Ausbildungsvergütung 2011 angegeben werden.

    --> Ist in Zeile 22 Berücksichtigungszeitraum die Zeit nach dem 18. Geburtstag gemeint, also die Summe der Vergütungen Juni bis Dez. 2011 ?
    Oder muß man das auch taggenau umrechnen?

    Und welcher Nachweis ist zu erbringen, der Ausbildungsvertrag oder die Jahreslohnsteuerbescheinigung?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus recht herzlich.

    Liebe Grüße
    Tulpe

    #2
    AW: Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

    Geben Sie immer den Zeitraum 01012011 - 31122011 ein. Die Jahreslohnsteuerbescheinigung bzw. die darin enthaltenen Daten kennt das Finanzamt im Regelfall, da diese elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt wurde. Weitere Nachweise brauchen Sie nur vorlegen, wenn der zuständige Bearbeiter diese von Ihnen anfordert.

    Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der Eingabehilfe von Elsterformular. Klicken Sie mit der Maus in ein Eingabefeld und die Eingabehilfe sagt Ihnen, was gewünscht wird.
    Zuletzt geändert von ; 06.05.2012, 19:41.

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      #3
      AW: Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

      Hallo Korsika,

      zunächst einmal vielen Dank für die prompte Hilfe/Info.

      Aber wie verhält es sich mit Zeile 22, was ist genau mit dem Berücksichtigungszeitraum gemeint?

      Danke noch einmal für weitere Hilfe.
      Tulpe

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        #4
        AW: Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

        Berücksichtigungszeitraum ist der Zeitraum, in dem das Kind steuerlich berücksichtigt werden kann. Wenn das Kind das ganze Jahr in Ausbildung war und Sie ganzjährig Kindergeld bekommen haben dann 0101 - 3112.

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          #5
          AW: Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

          Hallo noch einmal Korsika,

          das Kind war ganzjährig in der Ausbildung, Kindergeld auch das ganze Jahr erhalten.
          Aber weil das Kind doch am 6.5.11 18 Jahre alt geworden ist.

          Bei Einkünfte und Bezüge eines vollj. Kindes ist Zeile 21 (im Kalenderjahr) klar.
          Aber

          Zeile 22: Davon innerhalb des Berücksichtigunszeitraumes ->> was muss hier eingetragen werden? Die Ausbildungsvergütung für die Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres? Von Juni bis Dezember 2011? Oder Mai bis Dez. 2011?

          Ist uns leider nicht ganz klar, was in Zeile 22 eingetragen werden muss.

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            #6
            AW: Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

            Die Bezüge ab Vollendung des 18. Lebensjahres, also ab Mai.

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              #7
              AW: Anlage Kind / Berücksichtigungszeitraum - volljä. Kind in Ausbildung

              Hallo Korsika,

              ja, nun wissen wir Bescheid.

              Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe zu der schon späten Stunde!

              Viele Grüße
              Tulpe

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