Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Plausibilität und Berechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Plausibilität und Berechnung

    Guten Abend,
    ich versuche gerade meine auf Plausibilität geprüfte Einkommensteuerklärung 2011 zu "frisieren". ;-))
    Anlass ist, dass mir im Rahmen von einem neuen Bezügeberechnungsverfahren von meinem Besoldungsamt 2 Lohnsteuerbescheinigungen incl. Merkblatt übersandt wurden.
    Also 2 x Anlage N.
    In der abschließenden Berechnung, ergibt sich eine Steuernachzahlung.
    So weit, so gut.
    Wenn ich nun aber meine Eintragung unter Zff. 29 (Zeile 12 Anlage N) verändere, müsste sich diese Änderung doch auch in der Berechnung bemerkbar machen.
    Das ist aber nicht der Fall. Wie lässt sich die einmal durchgeführte Berechnung löschen?
    Wer kann helfen?

    #2
    AW: Plausibilität und Berechnung

    Wenn Sie Daten ändern und eine neue Berechnung anstossen wird immer eine aktuelle Berechnung angezeigt. Eine Altberechnung wird automatisch überschrieben. Bei der Berechnung mit älteren Versionen gab es teilweise Probleme. Haben Sie die neueste Version 13.2.0? Wenn nein, machen Sie einen Download dieser Version und
    installieren diese. Ihre Daten gehen dabei nicht verloren.

    Kommentar


      #3
      AW: Plausibilität und Berechnung

      Danke Korsika,
      Vers. kontrolliere ich Morgen - hänge schon den ganzen Tag vor der Glotze.
      Es reicht erst mal.
      Gute Nacht.

      Kommentar


        #4
        AW: Plausibilität und Berechnung

        Hall Smarty,

        >>>Wenn ich nun aber meine Eintragung unter Zff. 29 (Zeile 12 Anlage N) verändere

        Sorry, aber bei mir gibt es in der Anlage N weder die Zeile 12 noch die Ziffer 29 (oder geht es um die Steuererklärung FÜR 2010?).
        Nur in der Lohnsteuerbescheinigung gibt es die Zeile 12 und auch eine Zeile 29, ist vielleicht etwas davon gemeint? Wenn ja, dann gibt es da nichts zu 'frisieren', die Lohnsteuerbescheinigungen müssen 1:1 übernommen werden.

        Und Änderungen, die sich nicht auswirken, kenne ich in erster Linie bei den Werbungskosten. Dort muss grundsätzlich die Pauschale (1000 Euro) übertroffen werden, sonst wirkt es sich nicht aus.


        >>>Also 2 x Anlage N.

        Nein, nicht 2x die Anlage, sondern nur 2 Lohnsteuerbescheinigungen (geht aber auch nicht anders, war daher wohl nur unglücklich formuliert).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        Lädt...
        X