Hallo zusammen,
folgende Situation:
1. Ehemann mit Riestervertrag, Ehefrau ohne Riestervertrag
2. Nachwuchs im Nov 2011 bekommen (erstes Kind)
3. Mitte Dezember beim Riester-Anbieter einen Antrag eingereicht, die Kinderzulage dem Ehemann für 2011 zuzuweisen
4. Bescheinigung §92 EStG (im Januar 2012 erhalten) zeigt, dass Ehemann 1946Euro Beiträge für den Riestervertrag in 2011 eingezahlt hat.
Frage: Muss ich nun das Kind unter Zeile 22 Anlage AV angeben?
Ich denke JA, da ich nunmal den Übertrag auf den Mann für 2011 beantragt habe.
Allerdings, erhöht sich dann unsere Steuerlast für 2011 um ca 340Euro. Ich verstehe, dass bei der Günstigerprüfung auf Zulage ODER Steuervorteil geprüft wird und im Falle des Steuervorteils, der Zulagenbetrag wieder auf die Steuer addiert wird (also kein doppelter Vorteil).
Bei uns sieht das vereinfacht so aus:
Einkünfte: 93.444
Altersvorsorgeaufwendung: -2.100
= zu versteuerndes Einkommen: 91.344,00
tarifl. Einkommenssteuer: 23581,00
Kinder+Grundzulage: +454,00
Kindergeld: +552,00
= Einkommenssteuer: 24587,00
Trage ich das Kind in Zeile 21 ein, verringert sich die Steuerlast auf 24287,00. Ausserdem fallen noch weitere ca. 40Euro für Soli und Kirchensteuer weg.
Frage: Nun frage ich mich, ob es sein kann, dass ich vom Staat 300Euro Riesterzulage für ein Kind erhalte, gleichzeitig aber 340Euro weniger Steuererstattung dadurch erhalte!?!
Geriestert habe ich 2011 mit 1946Euro Eigenanteil. Mit den 154Euro Grundzulage habe ich ja praktisch schon die Förderhöchstgrenze von 2100Euro erreicht.
Frage: Wird die Kinderzulage dem Steuerjahr 2011 oder 2012 zugerechnet? Ausbezahlt wird sie ja erst 2012.
Frage: Muss ich dann auch erst in 2012 das Kind in Zeile 22 eintragen?
Wird sie 2011 zugeordnet, dann hätte ich ja 2400Euro geriestert und wäre über die Förderhöchstgrenze hinausgeschossen. Dann müssten allerdings alle Paare bei denen nur der Mann riestert und das Kind am Ende des Jahres geboren wird, dieses Problem haben, da man(n) ja Anfang Dezember schon 1946Euro (also den Jahresbeitrag) geriester hat und der Riesteranbieter erst im Folgejahr die Beiträge um 300Euro(Kinderzulage) reduzieren wird.
Hut ab vor dem, der den Sachverhalt erklären kann.
Wie war das nochmal....Steuererklärung auf Bierdeckel?
folgende Situation:
1. Ehemann mit Riestervertrag, Ehefrau ohne Riestervertrag
2. Nachwuchs im Nov 2011 bekommen (erstes Kind)
3. Mitte Dezember beim Riester-Anbieter einen Antrag eingereicht, die Kinderzulage dem Ehemann für 2011 zuzuweisen
4. Bescheinigung §92 EStG (im Januar 2012 erhalten) zeigt, dass Ehemann 1946Euro Beiträge für den Riestervertrag in 2011 eingezahlt hat.
Frage: Muss ich nun das Kind unter Zeile 22 Anlage AV angeben?
Ich denke JA, da ich nunmal den Übertrag auf den Mann für 2011 beantragt habe.
Allerdings, erhöht sich dann unsere Steuerlast für 2011 um ca 340Euro. Ich verstehe, dass bei der Günstigerprüfung auf Zulage ODER Steuervorteil geprüft wird und im Falle des Steuervorteils, der Zulagenbetrag wieder auf die Steuer addiert wird (also kein doppelter Vorteil).
Bei uns sieht das vereinfacht so aus:
Einkünfte: 93.444
Altersvorsorgeaufwendung: -2.100
= zu versteuerndes Einkommen: 91.344,00
tarifl. Einkommenssteuer: 23581,00
Kinder+Grundzulage: +454,00
Kindergeld: +552,00
= Einkommenssteuer: 24587,00
Trage ich das Kind in Zeile 21 ein, verringert sich die Steuerlast auf 24287,00. Ausserdem fallen noch weitere ca. 40Euro für Soli und Kirchensteuer weg.
Frage: Nun frage ich mich, ob es sein kann, dass ich vom Staat 300Euro Riesterzulage für ein Kind erhalte, gleichzeitig aber 340Euro weniger Steuererstattung dadurch erhalte!?!
Geriestert habe ich 2011 mit 1946Euro Eigenanteil. Mit den 154Euro Grundzulage habe ich ja praktisch schon die Förderhöchstgrenze von 2100Euro erreicht.
Frage: Wird die Kinderzulage dem Steuerjahr 2011 oder 2012 zugerechnet? Ausbezahlt wird sie ja erst 2012.
Frage: Muss ich dann auch erst in 2012 das Kind in Zeile 22 eintragen?
Wird sie 2011 zugeordnet, dann hätte ich ja 2400Euro geriestert und wäre über die Förderhöchstgrenze hinausgeschossen. Dann müssten allerdings alle Paare bei denen nur der Mann riestert und das Kind am Ende des Jahres geboren wird, dieses Problem haben, da man(n) ja Anfang Dezember schon 1946Euro (also den Jahresbeitrag) geriester hat und der Riesteranbieter erst im Folgejahr die Beiträge um 300Euro(Kinderzulage) reduzieren wird.
Hut ab vor dem, der den Sachverhalt erklären kann.
Wie war das nochmal....Steuererklärung auf Bierdeckel?
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