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Fahrtkostenerstattung

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    Fahrtkostenerstattung

    Guten Morgen,

    ich wollte die ESt für das Jahr 2011 einreichen und habe eine Frage zur Fahrtkostenerstattung. Ich habe einen täglichen Arbeitsweg von 2,8 km. Kann ich diesen auch ansetzen?

    Unter "Urlaubs- und Krankheitstage" trag ich meine Fehltage bedingt durch Urlaub und Krankheit im Jahr ein und unter "aufgesucht an" muss ich die Gesamtzahl meiner Arbeitstage eintragen? Wo ich Urlaub sowie Krankheitstage schon von abgezogen habe?

    Und muss ich dafür auch belegen abgeben?

    Gruß

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Das ist alles korrekt. Belege werden nicht benötigt.

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      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung

      Also meine Entfernung beträgt ja 2,8km - da ich keine Kommazahlen eintragen kann muss ich auf 3 aufrunden, hatte 30 Urlaubs/Krankheitstage in Summe und 254 Arbeitstage hatte das Jahr 2011 in Niedersachsen. Davon war ich dann 224 Tage da. Mit eigenem Fahrzeug zurückgelegte KM habe ich auch 3 eingetragen.

      Jedoch macht sich das unter "Steuerberechnung" nicht bemerkbar? Habe ich noch was vergessen?

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        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung

        Wenn Sie keine weiteren Werbungskosten haben bleiben Sie unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag. Dieser wird Ihnen in der Steuerberechnung angezeigt. Nur wenn Ihre Fahrtkosten und sonstigen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen kommen Ihre tatsächlichen Werbungskosten zum Zuge.

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          #5
          AW: Fahrtkostenerstattung

          Sie haben vergessen, dass es einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro gibt.
          Wenn man NUR die Fahrtkosten ansetzt, sind das 3km x 224 Tage x 0,30 EUR/km = 201,60 EUR...also bleibst Du schlicht unter dem Pauschbetrag, den Du so oder so bekommst.
          Auswirkungen haben Eintragungen auf die Steuerberechnung erst, wenn die gesamten Werbungskosten höher als 1.000 EUR sind.

          Im Übrigen kann von einer FahrtkostenERSTATTUNG kaum eine Rede sein Du bekommst das Geld ja vom Finanzamt nicht zurück. Die Kosten werden lediglich bei der Steuerberechnung berücksichtigt und man bekäme dann je nach persönlichem Steuersatz einen Bruchteil der Kosten ggf. als Steuererstattung zurück. Das setzt voraus, dass man Steuern gezahlt hat und Werbungskosten über dem Pauschbetrag hat.
          MfG, El Portale

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            #6
            AW: Fahrtkostenerstattung

            Ach, stimmt ja.

            Vielen Dank für den kleinen Denkanstoss. :-)

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