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Erste ESt mit Elster

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    Erste ESt mit Elster

    Hallo,

    ich habe meine Erste ESt nun mittels Elster erstellt und würde die nun gerne Online einreichen. Gibt es noch was zu beachten? Die Plausibilitätsprüfung hat keine Fehler mehr gemeldet.

    Kann ich da noch bös auf die Nase fallen?

    #2
    AW: Erste ESt mit Elster

    Wenn die Plausibilitätsprüfung keine Fehler anzeigt sind die Eintragungen zumindest logisch richtig. Es dürfte keine Überraschung für Sie geben. Sie können übermitteln. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie bei einer Datenübermittlung ohne Authentifzierung die komprimierte Steuererklärung, die als PDF-Datei erzeugt wird, ausdrucken, unterschreiben und beim Finanzamt einreichen.

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      #3
      AW: Erste ESt mit Elster

      Für das Jahr 2011 müsste ich die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch mit einreichen bzw. per Post hinterherschicken, oder?

      Erst ab 2012 wird das elektronische Verfahren für die Allgemeinheit genutzt, richtig?

      Muss ich auch die Lohnsteuerbescheinigung(en) abgeben?

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        #4
        AW: Erste ESt mit Elster

        Die Lohnsteuerbescheinigungen sind für Sie bestimmt, Sie brauchen diese nicht einreichen. Das Finanzamt hat die Daten elektronisch vorliegen, die von Ihrem Arbeitgeb übermittelt wurden.

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          #5
          AW: Erste ESt mit Elster

          Also nur die Lohnsteuerkarten mit einreichen?

          Oder einfach nur der Mantel, der von Elster gedruckt wird? Und halt die dazugehörigen Rechnungen, etc?

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            #6
            AW: Erste ESt mit Elster

            Wenn Sie die Lohnsteuerkarten vorliegen haben - dann mit einreichen. Ihr Arbeitgeber hätte Sie eigentlich nicht mehr zurückgeben dürfen. Belege keine, nur den Ausdruck der unterschriebenen komprimierten Steuererklärung.

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              #7
              AW: Erste ESt mit Elster

              Neeein
              Sie werden von Ihrem Arbeitgeber kaum die (ausgefüllte) Lohnsteuerkarte ausgehändigt bekommen haben. Es gab ja für 2011 schon gar keine mehr.

              Was Sie bekommen haben sollten, ist eine LohnsteuerBESCHEINIGUNG. Diese will das Finanzamt gar nicht sehen, da sie - wie bereits erwähnt - die Daten bereits elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt bekommen hat.

              Ich denke darüberhinaus, dass es auch obsolet sein wird, Rechnungen einzureichen. Wenn das Finanzamt die sehen möchte, wird es sich melden. Ansonsten gilt bei elektronischer Übermittlung grundsätzlich Belegverzicht (grundsätzlich heißt, dass es auch Ausnahmen gibt).

              Lohnsteuerbescheinigungen sind von Ihnen auch nicht elektronisch zu übermitteln! Das ist nur für Arbeitgeber gedacht, die für ihre Arbeitnehmer senden.
              Sie erfassen Ihre Daten einfach nur in der Einkommensteuererklärung (Anlage N, Lohnsteuerbescheinigung).

              Fazit:
              Sie senden NUR die Einkommensteuererklärung elektronisch ab, drucken die komprimierte Erklärung aus, unterschreiben sie und schicken Sie ins Finanzamt.
              (Alternativ: authentifizierte Übermittlung mit Zertifikat ...damit entfällt der Ausdruck, das Unterschreiben und der Postweg)

              Nachtrag:
              Lohnsteuerkarten mit Daten für 2010 interessieren das Finanzamt bei der Bearbeitung der Erklärung 2011 wenig bis gar nicht Das wäre eher für die 2010er Erklärung sinnvoll gewesen.
              MfG, El Portale

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