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Aufwendungen für Berufsausbildung vs. Werbungskosten

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    Aufwendungen für Berufsausbildung vs. Werbungskosten

    Liebe Kenner,

    ich bin völliger Steuer- und Elster-Neuling, mache per ElsterFormular gerade meine erste Steuererklärung. Und nun stehe ich vor der folgenden Unklarheit:

    Sachlage:
    Ich bin Student, habe 2011 zwei Praktika an verschiedenen Orten gemacht. Für die Praktika habe ich jeweils eine zweite Wohnmöglichkeit gemietet (und bin etwa jedes zweite Wochenende wieder nach Hause gefahren).

    Frage:
    Gebe ich die Kosten für die Praktika (zweifache Miete, Fahrtkosten für Heimfahrten, Fahrtkosten öffentlicher Verkehr usw.) nun unter

    a) Hauptvordruck Seite 2, Zeile 48: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

    oder

    b) Anlage N, Seite 2, Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung

    an?

    Hinweis: Nachdem ich alles unter Anlage N ausgefüllt habe, werden mir in Zeile 78 -Summe der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung- bereits rund 8500,- EUR berechnet.

    Herzlichen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten!

    #2
    AW: Aufwendungen für Berufsausbildung vs. Werbungskosten

    Haben Sie für die Praktika Arbeitslohn bekommen? Dann wäre der Eintrag auf der Anlage N richtig.

    Kommentar


      #3
      AW: Aufwendungen für Berufsausbildung vs. Werbungskosten

      Hallo Kloebi,

      danke für die Antwort.

      Ja, ich habe Lohn für die Praktika bekommen. Es handelt sich aber zumindest bei einem davon um ein Pflichtpraktikum innerhalb des Studiums. Wäre es daher nicht richtiger und günstiger, es unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" aufzuführen?

      Welchen Unterschied würde überhaupt das Aufführen unter a) vs. unter b) machen?

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Aufwendungen für Berufsausbildung vs. Werbungskosten

        Dann sind es Werbungskosten, was günstiger ist, spielt erstmal keine Rolle.

        Ausbildungskosten als Sonderausgabe=beschränkt auf 4.000, keine Verlustvortrag möglich

        Ausbildung in einem Arbeitsverhältnis: Werbungskosten wirken sich nur aus, wenn höher als AN-Pauschbetrag von 1.000 Euro.

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