Hallo,
ich habe letztes Jahr meinen Riestervertrag gekündigt und habe 2 Bescheinigungen erhalten. Eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen für die Angabe in der Anlage R und eine Bescheinigung nach §94 Abs.1 Satz 4. Darin sind die zu zahlende Steuer und Altersvorsorgezulagen die zurückgefordert wurden bescheinigt. Der mir dann verbliebene ausgezahlte Betrag ist als Minus-Betrag in beiden Bescheinigungen ausgewiesen. Hat dieses Minus was zu bedeuten? Muß ich den mir ausgezahlten Betrag dann auch als Minusbetrag in der Anlage R einfügen?
Herzlichen Dank
ich habe letztes Jahr meinen Riestervertrag gekündigt und habe 2 Bescheinigungen erhalten. Eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen für die Angabe in der Anlage R und eine Bescheinigung nach §94 Abs.1 Satz 4. Darin sind die zu zahlende Steuer und Altersvorsorgezulagen die zurückgefordert wurden bescheinigt. Der mir dann verbliebene ausgezahlte Betrag ist als Minus-Betrag in beiden Bescheinigungen ausgewiesen. Hat dieses Minus was zu bedeuten? Muß ich den mir ausgezahlten Betrag dann auch als Minusbetrag in der Anlage R einfügen?
Herzlichen Dank