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Frist für komprimierte Stererklärung

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    Frist für komprimierte Stererklärung

    Hallo,

    wenn ich die Steuererklärung per Elster an das Finanzamt übermittelt habe, muss ja noch die komprimierte Steuererklärung abgegeben werden. Gibt es dafür Fristen, 2 Wochen, 4 Wochen, ... , innerhalb der die Unterschrift beim FA eintrudeln muss?

    Gruß
    Dieter
    Zuletzt geändert von Dieter1952; 29.01.2010, 14:53.

    #2
    AW: Frist für komprimierte Stererklärung

    Nein... der gesetzliche Abgabetermin 31.05.2010 reicht völlig aus.

    Die komprimierte Steuererklärung [Daten] wird in der Clearingstelle vorgehalten bis ein Finanzbeamter/-in diesen mit Ihrer eingereichten Erklärung dann abruft.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Frist für komprimierte Steuerklärung

      Danke, das hilft mir weiter!!!!

      Gruß
      Dieter

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        #4
        AW: Frist für komprimierte Steuerklärung

        Hallo,

        eine Frage zur Frist. Ich habe meine Steuererklärung am 02.04.2010 per Datenübertragung übermittelt. Ich habe mich gewundert, warum ich keine Antwort bekomme. Mir ist erst anfang September aufgefallen, dass ich meine komprimierte Steuererklärung auch ans Finzamt schicken muss. Dies habe ich dann auch gemacht. Gilt die Frist dann auch? Und was passiert oder was muss ich tun, wenn die Frist zur Geltung kommt?

        Gruß
        Andi

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          #5
          AW: Frist für komprimierte Stererklärung

          Hallo Andi,

          ich denke, die Frist ist ja eigentlich der 31.5. Ich weiß von vielen, dass sie vor einigen Wochen eine Aufforderung, Mahnung erhalten haben, ihre Steuererklärung bis zum 1.10. abzugeben. Irgendwann wäre auch bei Dir die Aufforderung gekommen.
          Wenn Du Deine kompr. St.E. abgegeben hast, dann sollte alles OK sein. Dann dauert es eben mehr oder weniger bis zum Bescheid.

          Gruß
          Dieter

          P.S.: Antwort hat ein wenig länger gedauert, da der Server wohl keine 2 Punkte hintereinander mochte - 31.5.Punkt (2. Punkt als Satzende).

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            #6
            AW: Frist für komprimierte Stererklärung

            Die NICHT authentifizierten Erklärungen gelten erst dann beim Finanzamt eingegangen, wenn auch der unterschriebene Ausdruck eingereicht wurde.

            Die Friste 31.05. gilt nur dann, wenn man neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere Nebeneinkünfte hat oder wenn bei Ehegatten der eine auf Steuerklasse 3 und der andere auf Steuerklasse 5 gearbeitet hat.

            Wenn es bis Anfang September keine Aufforderung vom Finanzamt gegeben hat, ist wohl trotzdem alles in Ordnung gewesen.

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