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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,
    ich weiß das ist ein Forum welches Hilfe zum Programm selbst gibt. Vielleicht möchte mir trotzdem jemand helfen. Ich habe mich zu meinen Fragen auch schon belesen und möchte nur Bestätigung ob ich alles richtig verstanden habe.

    Sachverhalt:
    Eltern von einem Kind, nicht verheiratet, wohnen zusammen. Die Mutter hat 2011 2 Monate ALG I bezogen und hat 2011 nur minimal Lst. gezahlt. Der Vater hatte höheres Einkommen und nat. mehr Lst. Kinderbetreuungskosten wurden (blöderweise) vom Konto der Mutter gezahlt.

    1. Der Vater kann keinerlei Betreuungskosten absetzen?!
    2. Eine Übertragung des Betreuungsfreibetrages auf den Vater ist nicht (mehr) möglich, aufgrund der Zahlung vom Konto der Mutter.
    3. Der Kinderfreibetrag kann auch nicht auf den Vater übertragen werden?!
    4. Unterstützung bedürftiger Personen (Mutter für 2 Monate) kann der Vater auch nicht geltend machen, da ALG I bezogen wurde.

    Stimmen meine o.g. Aussagen so? Ich bin halt verunsichert, da es ja Neuerungen gab und ob diese bereits für 2011 gelten oder erst für 2012.

    Vielen Dank schonmal,
    Urmili
    Zuletzt geändert von Urmili; 13.05.2012, 19:35.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Zitat von Urmili Beitrag anzeigen
    3. Der Kinderfreibetrag kann auch nicht auf den Vater übertragen werden?
    Normalerweise hat jeder Elternteil genau einen halben Kinderfreibetrag.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Ja klar. Ich dachte an den halben Freibetrag der Mutter? Bin ganz verwirrt...

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Eine freiwillige Übertragung des halben KFB zwischen den Eltern ist nicht möglich. Wenn jedoch ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % erfüllt, kann der KFB übertragen werden.

        Unterstützung der nichtehelichen Lebensgefährtin ist bis mindestens zum dritten Geburtstag des Kindes möglich. Eigenes Einkommen wird halt gegengerechnet.

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          OK. Vielen dank.
          Jetzt bräucht ich nur noch ein ok das meine o.g. Erkenntnisse so stimmen und für 2011 gelten.

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