Hallo zusammen,
meine Grundsituation (grob dargestellt):
GbR, mehrere Gesellschafter, nur ein Jahr (2011) tätig
Frage 01:
Wann muss das Formular EÜR in der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden? Wenn der Gewinn der GbR 17.500 EUR übersteigt oder der Gewinn des einzelnen Gesellschafters 17.500 EUR übersteigt? In den (im Internet kursierenden) Definitionen ist immer nur von "Wenn der Unternehmer ..." die Rede.
Frage 02:
Sind Ausgaben (z. B. für EDV-Ausstattung), die privat getätigt wurden, in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben anzugeben? Oder sind Betriebsausgaben nur diejenigen Kosten, die bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wurden?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
meine Grundsituation (grob dargestellt):
GbR, mehrere Gesellschafter, nur ein Jahr (2011) tätig
Frage 01:
Wann muss das Formular EÜR in der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden? Wenn der Gewinn der GbR 17.500 EUR übersteigt oder der Gewinn des einzelnen Gesellschafters 17.500 EUR übersteigt? In den (im Internet kursierenden) Definitionen ist immer nur von "Wenn der Unternehmer ..." die Rede.
Frage 02:
Sind Ausgaben (z. B. für EDV-Ausstattung), die privat getätigt wurden, in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben anzugeben? Oder sind Betriebsausgaben nur diejenigen Kosten, die bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wurden?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
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