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Notwendigkeit EÜR und individuelle Betriebsausgaben

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    Notwendigkeit EÜR und individuelle Betriebsausgaben

    Hallo zusammen,

    meine Grundsituation (grob dargestellt):
    GbR, mehrere Gesellschafter, nur ein Jahr (2011) tätig

    Frage 01:
    Wann muss das Formular EÜR in der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden? Wenn der Gewinn der GbR 17.500 EUR übersteigt oder der Gewinn des einzelnen Gesellschafters 17.500 EUR übersteigt? In den (im Internet kursierenden) Definitionen ist immer nur von "Wenn der Unternehmer ..." die Rede.

    Frage 02:
    Sind Ausgaben (z. B. für EDV-Ausstattung), die privat getätigt wurden, in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben anzugeben? Oder sind Betriebsausgaben nur diejenigen Kosten, die bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wurden?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe!

    #2
    AW: Notwendigkeit EÜR und individuelle Betriebsausgaben

    Sie müssen keine EÜR zu den Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter, sondern zur Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Gesellschaft abgeben.

    Dort gilt die 17.500 Grenze für die Gesellschaft. Allerdings müssen Sie auch ohne EÜR den Gewinn irgendwie ermitteln, da stellt die Anlage EÜR doch ein gutes Hilfsmittel dar.

    Privat getätigte Betriebsausgaben sind evtl. Sonderbetriebsausgaben des einzelnen Gesellschafters, empfehle dringend einen Steuerberater. In den USTVA dürften auch keine Betriebsausgaben, sondern höchstens die darauf entfallende Vorsteuer enthalten sein.

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      #3
      AW: Notwendigkeit EÜR und individuelle Betriebsausgaben

      Vielen Dank für die Antwort!

      Bzgl. EÜR habe ich das auch so verstanden. Dann reicht in der Anlage G zur Ermittlung des Gewinns einfach eine kurze, formlose Übersicht? Oder ist selbst diese nicht nötig (da die Feststellung bereits an das Finanzamt übermittelt wurde)?

      Bzgl. Betriebsausgaben hört sich das natürlich nicht sonderlich erfreulich an. Ich werde mich um weitere Beratung kümmern - Danke!

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        #4
        AW: Notwendigkeit EÜR und individuelle Betriebsausgaben

        Wenn die Feststellung ohne Gewinnermittlung eingereicht wurde, wird sich das FA schon melden. Ohne Gewinnermittlung gehts nicht.

        Die 17.500 gelten übrigens für den Umsatz, nicht den Gewinn.

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          #5
          AW: Notwendigkeit EÜR und individuelle Betriebsausgaben

          ... in den Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter muss natürlich keine (weitere) Gewinnermittlung mehr eingereicht werden. Dort tragen Sie nur den auf den Gesellschafter entfallenden Gewinn (oder Verlust) in die Anlage G ein. Am Besten mit Verweis auf die Steuernummer der Gesellschaft.

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