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Abbruch Hinweis vor Berechnung wegen Anlage Kind - Bitte um Hilfe!

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    Abbruch Hinweis vor Berechnung wegen Anlage Kind - Bitte um Hilfe!

    Hallo liebe Steuerpflichtige,

    ich komme bei meiner ESt 2011 nicht zur Berechnung, weil angeblich eine der Angabenin der Anlage Kind nicht stimmt:

    Zusammenveranlagung:

    2 Kinder (Zwillinge)
    Geboren 1986

    Eingetragen habe ich pro Anlage Kind jeweils:

    Name
    Geburtsdatum
    Anspruch auf Kindergeld 2208,-
    Auswärtige Anschrift ganzjährig
    Kindschaftsverhältnis zu mir leiblich, zur Frau freigelassen (Mutter ist eine andere)
    Kindschaftsverhältnis zur Mutter mit Anschrift ganzjährig
    Berücksichtigung volljähriges Kind jeweils Studium ganzjährig
    Einkünfte sind korrekt eingetragen
    Haken bei Zeile 38 gesetzt (Beantragung voller Kinderfreibetrag)
    Auswärtige Unterbringung ganzjährig

    Die Plausibilitätsprüfung zeigt keine Fehler an.

    Hat jemand eine Idee? Wäre sehr dankbar, bin ein wenig verzweifelt...

    #2
    AW: Abbruch Hinweis vor Berechnung wegen Anlage Kind - Bitte um Hilfe!

    Wenn die Kinder 1986 geboren sind, dann sind sie 2011 25 geworden. Ab da besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Bist Du Dir sicher, dass dann der Anspruch von 2.208 pro Kind in 2011 richtig ist? Dann sind sie im Dezember geboren, oder?

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis vor Berechnung wegen Anlage Kind - Bitte um Hilfe!

      Danke für die Antwort!

      Sind im März 86 geboren. Was ist denn mit der Zeit 01-03/2011? Da kommt vom Programm auch nichts...

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        #4
        AW: Abbruch Hinweis vor Berechnung wegen Anlage Kind - Bitte um Hilfe!

        Hallo,

        es besteht auch nur hälftiger Anspruch aufs Kindergeld, dh. 1.104,- Euro zu Zeile 6.

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis vor Berechnung wegen Anlage Kind - Bitte um Hilfe!

          Hallo junapalm,

          der Anspruch besteht dann nur in den Monaten Januar bis März, das wären gesamt 552,- Euro und in deinem Fall nur hälftig also 226,- Euro pro Kind.
          Es sei denn die Anspruchszeit verlängert sich um einen vorher geleisteten Zivildienst, wo es kein Kindergeld gab.

          Versuche es mal.

          Tschüß

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