Mein Vater (Rentner) arbeitet nebenbei im Rahmen einer Honorartätigkeit (ambulante Hilfe). Meines Wissens kann er prinzipiell die 0,30 Euro/km Entfernungspauschale in Anspruch nehmen, indem er vom Gesamtverdienst die gesamte anrechenbare Entfernungspauschale abzieht.
Nun wird es aber etwas kompliziert:
Sein Arbeitgeber zahlt ihm die gesamten Fahrtkosten AUSSER pro Tag 10 km. D.h. wenn er an einem Tag 40 km beruflich fährt, erhält er 30 km erstattet. Da sein Wohnort etwas außerhalb liegt, hat er an jedem Arbeitstag auf jeden Fall je 18 km für Hin- und Rückfahrt (und dazu kommen noch "variable" Entfernungen).
Meine Fragen:
1. Müssen bei der in der Einkommensteuererklärung anzugebenden Gesamteinnahme aus seiner Honorartätigkeit die vom Arbeitgeber bezahlten Fahrtkosten enthalten sein?
2. In welcher Höhe kann er von der Gesamteinnahme aus seiner Honorartätigkeit eine Entfernungspauschale abziehen?
Danke!
Nun wird es aber etwas kompliziert:
Sein Arbeitgeber zahlt ihm die gesamten Fahrtkosten AUSSER pro Tag 10 km. D.h. wenn er an einem Tag 40 km beruflich fährt, erhält er 30 km erstattet. Da sein Wohnort etwas außerhalb liegt, hat er an jedem Arbeitstag auf jeden Fall je 18 km für Hin- und Rückfahrt (und dazu kommen noch "variable" Entfernungen).
Meine Fragen:
1. Müssen bei der in der Einkommensteuererklärung anzugebenden Gesamteinnahme aus seiner Honorartätigkeit die vom Arbeitgeber bezahlten Fahrtkosten enthalten sein?
2. In welcher Höhe kann er von der Gesamteinnahme aus seiner Honorartätigkeit eine Entfernungspauschale abziehen?
Danke!
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