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Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

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    Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand kann mir hier bei dem verzwickten Fall helfen bei dem es um mich geht.


    Ich wurde aufgefordert vom FA die Steuererklärung für das Jahr 2009 zu machen.

    Im Jahr 2009 haben sich meine ex-Frau und ich getrennt, 2010 kam die Scheidung.

    Von 01.01.-31.08.2009 war ich Steuerklasse III, sie V.
    Ab 01.09.2009 war sie und ich jeweils IV. Zeitpunkt der Trennung war Oktober 2009
    Kontakt ist abgebrochen, Kontaktdaten aber vorhanden bzw. rausfindbar.

    Das sind die Fakten.

    Welche Steuerklasse muss ich bei der Lohnsteuererklärung für 2009 eintragen?

    Ich habe mal die Variante "getrennt veranlagt" und "gemeinsam veranlagt" durchgerechnet. "Gemeinsam veranlagt ist für mich deutlich besser. Bei "Getrennt veranlagt muss ich einiges nachzahlen.

    Was muss ich nehmen? "Getrennt" oder "Gemeinsam"? Woher weiß ich was ich nehmen muss?

    Wieso kommt das FA erst jetzt, 3 Jahre später?

    Sollte meine ex auf "Getrennt" bestehen und ich dadurch erheblich Nachzahlen muss, kann ich dann dagegen angehen?

    Vielen Dank für Antworten.

    #2
    AW: Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

    http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10606.xhtml?currentModule=steuern

    vll hilft das

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      #3
      AW: Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

      Also soll ich einfach mal die Steuererklärung als "gemeinsam veranlagt" abgeben und schauen was passiert?

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        #4
        AW: Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

        wenn du nicht weißt was der andere part gemacht hat wirds das amt schon richten.

        viel erfolg und gruß f.

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          #5
          AW: Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

          http://www.mein-recht.de/steuern.html

          Unter Punkt 2 steht einiges Interessantes.


          So wie ich das sehe, muss sie auf Verlangen von mir der gemeinsamen Veranlagung zustimmen, wenn ich im Gegenzug verpflichte, etwaige Steuernachteile zu ersetzen (siehe auch die beiden Gerichtsentscheidungen am Ende von Punkt 2).

          Weiß das einer genauer ob das stimmt bzw. wie das in der Regel gehandhabt wird?


          Ich habe es mal mit den Werten meiner ex-Frau durchgerechnet. Sie und ich müssten bei einer getrennten Veranlagung deutlich dazuzahlen. Kann das sein? Falls ja, würde es keinen Sinn ergeben dass meine ex "getrennt Veranlagt" nimmt/genommen hat. Außer um mir zu Schaden.

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            #6
            AW: Rückwirkende Steuererklärung - getrennt oder gemeinsam veranlagt?

            wenn ihr euch nicht darüber verständigen könnt ist alles mutmaßung.
            vll handelt sie nur aus unkenntnis.

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