Hallo zusammen,
es geht um die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten des Jahres 2011
Folgende Fakten dazu:
- Kind ist Ende 2009 geboren.
- Betreut in einer Kinderkrippe an 2 Tagen die Woche von April - Dezember 2011
- Eltern nicht verheiratet aber zusammen lebend.
- Vater vollzeit arbeitend
- Mutter ist von April an Vollzeit-Studentin, nicht erwerbstätig (nur ca. 4-8 Stunden / Monat).
Die Kosten (470 Euro/Monat ohne Verpflegung, 540 mit) möchte ich gerne als Sonderausgaben geltend machen. Gilt das Studium der Mutter als Ausbildung? Oder habe ich damit keine Chance, diese Kosten geltend zu machen?
Elster gibt mir zumindest keine Fehlermeldung aus, aber wird mich dann das FA freundlich darauf hinweisen, dass ein Studium nicht als Erwerbstätigkeit gilt?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß,
icegrave
es geht um die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten des Jahres 2011
Folgende Fakten dazu:
- Kind ist Ende 2009 geboren.
- Betreut in einer Kinderkrippe an 2 Tagen die Woche von April - Dezember 2011
- Eltern nicht verheiratet aber zusammen lebend.
- Vater vollzeit arbeitend
- Mutter ist von April an Vollzeit-Studentin, nicht erwerbstätig (nur ca. 4-8 Stunden / Monat).
Die Kosten (470 Euro/Monat ohne Verpflegung, 540 mit) möchte ich gerne als Sonderausgaben geltend machen. Gilt das Studium der Mutter als Ausbildung? Oder habe ich damit keine Chance, diese Kosten geltend zu machen?
Elster gibt mir zumindest keine Fehlermeldung aus, aber wird mich dann das FA freundlich darauf hinweisen, dass ein Studium nicht als Erwerbstätigkeit gilt?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß,
icegrave