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Sonderfall Nachzahlung

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    Sonderfall Nachzahlung

    Hi,

    ich versuche gerade meine Lohnsteuererklärung durch den Elsterformular zu erledigen. Ich habe kein ähnlichen Fall wie meinen gefunden also bitte ich hier um etwas Hilfe.

    Das Ding ist, dass ich drei Jahre lang bei der Arbeit als Student angemeldet war, musste mich aber rückgängig als pflichtversicherter Arbeitnehmer anmelden, weil über diese Jahre keine Krankenkassekosten abgezogen würden und ich sowieso im Durchschnitt 35 Stuten die Woche gearbeitet hatte. Wir (die Firma und ich) haben uns dann dafür geeinigt, dass die Firma erst das ganze Geld an der KK und Finanzamt überweisst und ich mein Anteil an der Firma Ratenweise zurückzahle. Da es um circa 3500 euro Nachzahlung ging und ich nicht ewig bezahlen wollte, habe ich monatlich 300 euro an der Firma bezahlt. Jetzt wollte ich dies in der Lohnsteuererklärung eingeben, aber finde nur etwas über Nachzahlung bei der Anlage R der Rentenversicherung, und da steht extra, man soll da Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung nicht einschließen, sondern bei der Anlage Vorsorgeaufwand, aber in dieser Anlage finde ich keine Option solche Nachzahlungen einzutragen. Mache ich etwas falsch?

    Ausserdem wollte ich fragen, ob die Berechnung bei Elster zuverlässig sei, denn ein Kollege von der Arbeit hat mir sein Steuer Bescheid neulich gezeigt und er bekommt ungefähr 1.200 euro zurück. Er hat 2.000 bis 3.000 mehr im Jahr als ich verdient, aber wenn ich bei Elster berechnen lasse, bekomme ich 11 euro zurück. Der Kollege hat mir Tipps gegeben und ich habe alles eingegeben, was er mir vorgeschlagen hat und trotzdem so ein riesen Unterschied? Ist das normal?

    #2
    AW: Sonderfall Nachzahlung

    Zitat von kesselhaus Beitrag anzeigen
    ich versuche gerade meine Lohnsteuererklärung durch den Elsterformular zu erledigen
    Ich nehme an Du meinst die Einkommensteuererklärung.

    Die Berechnung von ElsterFormular stimmt normalerweise auf den Cent genau. Wenn alles richtig eingegeben wurde.

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      #3
      AW: Sonderfall Nachzahlung

      Ja, genau, sorry, das hatte ich nicht erwähnt. Es geht um eine Einkommensteuererklärung als nicht selbständiger Arbeitnehmer...

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        #4
        AW: Sonderfall Nachzahlung

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Die Berechnung von ElsterFormular stimmt normalerweise auf den Cent genau. Wenn alles richtig eingegeben wurde.
        das Problem ist dass ich es nicht richtig eingeben kann, da ich nicht finde, wo ich so was eingeben soll

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          #5
          AW: Sonderfall Nachzahlung

          Tragen sie halt ihre gezahlten Krankenkassenbeiträge in die erste Seite der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

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            #6
            AW: Sonderfall Nachzahlung

            die komplettzahlung der beiträge durch den arbeitgeber stellt eine darlehensaufnahme dar. d.h. die beiträge gelten bereits mit der komplettzahlung durch den arbeitgeber als komplett gezahlt. dieser müsste die beiträge auf der lohnsteuerbescheinigung bescheinigen.

            die rückzahlung an den arbeitgeber als darlehensgeber ist steuerlich grundsätzlich erstmal nicht relevant und stellt eine reine vermögensumschichtung dar.

            problematisch wird es allerdings, wenn das darlehen zinsfrei gewährt wird (m.E. nur bis 2.500 Euro unkritisch bin ich aber nicht sicher). der zinsvorteil als geldwerter vorteil führt zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem arbeitslohn. d.h. so lange die rückzahlung nicht abgeschlossen ist, wäre der zinsvorteil fortlaufend zu ermitteln und als geldwerter vorteil in den lohnrechnungen auszuweisen. gleiches gilt, falls der arbeitgeber auf die rückzahlung (ggf. auch nur für einzelne raten) verzichtet. im zeitpunkt des verzichts liegt ebenso wieder steuer- und sozialversicherungspflichtiger arbeitslohn vor.

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