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Getrennte Veranlagung, Außergewöhnliche Belastungen

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    Getrennte Veranlagung, Außergewöhnliche Belastungen

    Hallo an alle zusammen,

    ich habe mit dem Elster Formular 13.2.0 meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 erzeugt. Da ich verheiratet bin und meine Frau 2011 Elterngeld für ein 3/4 Jahr bekommen hat, wollte ich überprüfen, welche Veranlagung sich eher für uns eignet.

    Zunächst habe ich alle notwendigen Formulare für die Zusammenveranlagung ausgefüllt und die Berechnung scheint auch funktioniert zu haben.

    Als nächstes habe ich die Datei unter einem neuen Dateinamen abgespeichert und die getrennte Veranlagung gewählt. Die Anlage N meiner Frau sowie sämtliche Angaben zu meiner Frau auf dem Hauptformular, u.s.w. habe ich entfernt. Lediglich das Datum im Feld verheiratet seit habe ich gelassen. Nach wie vor beigefügt sind eine Anlage Kind (hier habe ich den Kindergeldbetrag halbiert) und eine Anlage Vorsorgeaufwand. Die Berechnung läuft erneut fehlerfrei ab, jedoch tauchen die außergewöhnlichen Belastungen (bestehend aus Krankheitskosten) in der Abschlussrechnung im pdf-file nicht mehr auf, unabhängig davon, welchen Betrag ich für die außergewöhnlichen Belastungen ansetze. Woran mag das liegen? Elster schreibt mir in dem pdf-file:

    EHW Elster-Hinweise

    Bei der Steuerberechnung können einige Sachverhalte bei getrennter Veranlagung nur berücksichtigt werden, wenn auf der Anlage "zusätzliche Angaben zur Steuerberechnung" weitere Aussagen gemacht werden.

    (...)

    Damit weiß ich aber nichts anzufangen. Was soll mir diese Meldung sagen? Der Rückzahlungsbetrag bei getrennter Veranlagung ist etwa 18 mal soviel wie bei der Zusammenveranlagung. Das scheint mir etwas komisch.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung, Außergewöhnliche Belastungen

    Sie müssen aus dem Bereich weitere Vordrucke den Vordruck zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung auswählen und diesen Ihrer Steuererklärung beifügen. Für die aussergewöhnlichen Belastungen müssen Sie auf Seite 2 die Zeilen 15 ff. ergänzen, soweit zutreffend.

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