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Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

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    Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

    Hallo,

    ich muss für 2009 eine Steuererklärung machen.
    Welche Rechte zählen? Die von 2009 oder die aktuellen?

    Gab es für 2009 schon die Pendlerpauschale wie sie es heute gab oder galt da noch die 20km Regelung?

    gruß
    Ceramon

    #2
    AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

    Hallo Ceramon,

    in der Regel gilt das Recht von damals.

    Und die 20km-Regelung gilt überhaupt nicht mehr, für die paar Jahre wurde sie - rückwirkend - wieder aufgehoben.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

      Sodelle, noch eine Frage:

      Welche Wiso-Erklärung soll ich für das Jahr 2009 nehmen?

      Wenn ich die von 2010 nehme, kommt bei der Eingabe "Scheidung im Jahr 10/2010" logischerweise eine Fehlermeldung.

      Die Wiso Version von 2012 hat natürlich ein anderes Recht als die für die Steuererklärung 2009 geltende Rechtslage.

      Wenn ich die Lohnsteuererklärung für 2009 mache, gilt dann "aktueller" Stand oder muss ich die Lohnsteuererklärung so eingeben als ob ich sie Anfang 2010 gemacht hätte (sprich keine Scheidung nur getrennt lebend da Scheidung erst Ende 2010).

      Gruß
      Ceramon

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        #4
        AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

        frag wiso, hier elster, nix wissen

        Kommentar


          #5
          AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

          Ich geh mal davon aus, dass man sich auch Im Wiso-Programm nicht als geschieden bezeichnet, wenn man das im entsprechenden Jahr nicht war.

          Kommentar


            #6
            AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

            Ok, welche elsterversion soll ich für 2009 nehmen? Oder geht da nur die aktuellste? Ist die für das rückwirkende Jahr 2009 auch geeignet?
            Also muss ich für 2009 logischerweise getrennt lebend eintragen. Das versteh ich. Ich soll also die Daten bezüglich Familienstand so handhaben, als ob ich die Steuererklärung im 1. Quartal 2010 gemacht hätte?
            Zuletzt geändert von Ceramon83; 18.05.2012, 20:06.

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              #7
              AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

              Ich tippe mal nur so, 2009 dauernd getrennt lebend eingeben, aber WISO kenne ich so-wieso nicht - dann auch als Familienstand.
              Und konsequent auch keine Angaben zum Ex!

              So wie 1 Tag im Jahre 2009 gewesen ist, ab 01.01. oder ab 31.12. 2009 getrennt lebend.

              Gruss stiller
              Zuletzt geändert von stiller; 18.05.2012, 20:11.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

                Danke.
                Ist es für mich ein steuerlicher Nachteil wenn ich - wie im 1. Quartal 2010 - nicht geschieden aber getrennt lebend bin? Oder wäre ich, als Geschiedener der die Erklärung für 2009 abgibt besser dran?

                Gehen wir mal weg von Wiso. Die selben Daten muss ich denke ich mal auch in Elster eingeben. Die wollen dies sicherlich auch wissen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

                  Tag, Monat, Quartal...
                  Die Einkommensteuer zählt jährlich, und wahrscheinlich ist es für Euch ungünstiger getrennt veranlagt zu werden.

                  Entweder getrennt, oder zusammen für 2009!

                  Gruss stiller
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

                    was soll hier konstruiert werden?
                    die programme rechnen den tatsachen entsprechend imho zuverlässig.

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                      #11
                      AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

                      Ok, solangsam verstehe ich das Ganze.

                      Als ich letzte Woche nachgefragt habe wieso ich die Steuererklärung für 2009 machen muss (hab echt gedacht ich hätte sie abgegeben) meinte die Frau, nachdem ich ihr die Sachlage erklärt habe, dass ich "getrennt veranlagt" machen muss.

                      Kann das sein, dass meine Ex getrennt veranlagt gemacht hat und ich das nun auch machen muss?

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                        #12
                        AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

                        "Kann das sein, dass meine Ex getrennt veranlagt gemacht hat und ich das nun auch machen muss?"

                        Schon möglich, aber da frage besser Dein Finanzamt, warum Du "musst"!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                          #13
                          AW: Rückwirkende Steuererklärung - welches Recht zählt?

                          im anderen thread hatte ich unkenntnis erwähnt. wie auch immer, rechtlich hat sie die möglichkeit ungefragt getrennte veranlagung zu wählen. nun mach was draus.

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