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EÜR

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    EÜR

    Hallo, habe mal eine banale frage:
    Was schreibe ich bei der EÜR für meine GBR in der Zeile "allgemeine angeben"?
    das ist ja das selbe wie bei angaben zum betrieb, oder?

    #2
    Aw: Eür

    Wo ist diese Zeile denn? Ich hab nur gesehen, dass der Teil in dem die Steuernummer einzugeben ist mit _Allgemeine Angaben_ überschrieben ist.

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      #3
      Aw: Eür

      im teil allgemeine angaben heißt es:
      Steuernummer:
      Finanzamt:
      Darunter heißt es:
      Angaben zum zuständigen FA des Betriebs:
      Steuernummer:
      FA:
      Bezeichnung...

      Meine frage war, weil ich ja oben die steuernummer und das FA angebe, ob ich das dann im nächsten absatz wieder tun muss (sind ja die gleichen daten)

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        #4
        Aw: Eür

        Sie werden diese Daten eingeben müssen, auch wenn sie gleich sind. Ansonsten ist eine Datenübermittlung nicht möglich.

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          #5
          Aw: Eür

          alles klar, vielen dank

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            #6
            Aw: Eür

            sprich ich gebe bei "Daten der zugehörigen Leitsteuererklärung" einfach die Steuernummer und das FA der GBR an und verschicke die EÜR nochmal;

            Habe die EÜR vor einiger Zeit als Anlage zu meiner Einkommensteuererklärung mitgeschickt; Dabei habe ich logischerweise meine Steuernummer bei "Daten der zugehörigen Leitsteuererklärung" angegeben.

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              #7
              Aw: Eür

              Ja was denn nun ? Haben Sie IDENTISCHE Anlagen EÜR sowohl bei Ihrer Einkommensteuererklärung ALS AUCH bei der GbR abgegeben ?

              Die Anlage EÜR ist AUSCHLIEßLICH bei der GbR abzugeben, damit DORT daraus der Gesamtgewinn ermittelt aund auf die mindestens zwei GbR-Beteiligten aufgeteilt werden kann. IHR GewinnANTEIL ist dann in der Anlage G in Zeile 8 einzutragen. Da ja Ihr Kompanion oder die eventuelle weitere Beteiligte sicherlich auch einen Gewinnanteil haben werden, wird IHR GewinnANTEIL wohl nicht identisch mit dem Gesamtgewinn der GbR sein, so dass schon daher die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung und zur dortigen Steuernummer kaum passen kann.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Aw: Eür

                ah, danke jetz is mir der fehler klar!!
                Habe jetzt dort angerufen und dem FA bescheid gesagt. Die EÜR hab ich jetzt unter der GbR Steuernummer nachgereicht...Habe damals die EÜR bloß als "beleg" zur feststellungserklärung dazugegeben, damit das FA weiß WIE der Wert in der Feststellungserklärung zustande kommt.
                vielen dank für alle antworten
                Zuletzt geändert von ELMUC; 18.05.2012, 09:38.

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