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Werbungskosten Kapitalgeschäfte

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    Werbungskosten Kapitalgeschäfte

    Man kann die Kosten/ Gebühren für Aktienan und -verkäufe doch auch nach der Reform von 2009 noch geltend machen - oder? Wenn ja, wo?

    #2
    AW: Werbungskosten Kapitalgeschäfte

    Sie können sich auf der Anlage SO Seite 2 Zeile 41 ff. und der dazugehörigen Eingabehilfe ausführlich informieren.

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      #3
      AW: Werbungskosten Kapitalgeschäfte

      Die Kosten für Aktienkäufe und -verkäufe sind so zu berücksichtigen, daß sie entweder zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet bzw. vom Verkaufserlös abgezogen werden. Schaut man sich die Abrechnungen an, wird man jedoch feststellen, daß dies die Banken bereits automatisch vorgenommen haben.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Werbungskosten Kapitalgeschäfte

        @ korsika
        Danke für den Tipp. Die Anlage SO hatte ich bisher noch nicht auf der Rechnung, da ich das erste Mal mit Veräußerungsgewinnen zu tun habe. Die Eingabehilfen zu diesem Formular verstehe ich auch (oder glaube es zumindest); unklar ist mir allerdings die Relation zur Anlage KAP. Wenn ich nämlich in der Anlage SO Werbungskosten geltend machen wollte, müsste ich dort ja auch die entsprechenden Kapitaltransaktionen und deren Bilanz aufführen. Andererseits habe ich in der Anlage KAP die erzielten Kapitalerträge ja bereits aufgelistet. Das liefe auf eine merkwürdige
        Art dopppelter Buchführung hinaus.
        Wahrscheinlich findet sich die Lösung meines bescheidenen Problems aber in der Antwort von Ronald_Fe.


        @ Ronald_Fe
        Danke für den Hinweis. Ich werde ihm nachgehen und mir die Einzelabrechnungen der Aktienan- und -verkäufe darauf hin noch mal etwas genauer ansehen.

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          #5
          AW: Werbungskosten Kapitalgeschäfte

          Hallo,

          die Antwort von korsika war leider falsch (bzw. sollte die angesprochene Hilfe das auch richtig darstellen - ich hab' jetzt nicht nachgeschaut), die Anlage SO hat seit 2009 mit den Kapitaleinkünften nichts mehr zu tun.

          Und richtig, Handelsspesen werden direkt zum Kaufpreis hinzuaddiert/vom Verkaufspreis abgezogen. Falls das nicht geschehen ist, etwa weil der Bank die Kosten nicht bekannt waren oder es zusätzliche Kosten gab, so muss es selber korrigiert werden.
          Nicht mehr abziehbar sind hingegen andere Werbungskosten wie etwa Kreditzinsen, Kontoführungsgebühren, PC- und Internetkosten und Fachzeitschriften/bücher.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Werbungskosten Kapitalgeschäfte

            @ Stefan

            Ja, so scheint es in der Tat zu sein.
            Danke für die Klarstellung.
            MfG, H. Jentzsch

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