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Vermietete Wohnung: Abzugsfähige Werbungskosten

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    Vermietete Wohnung: Abzugsfähige Werbungskosten

    Hallo zusammen,

    ich mache aktuell die Steuerklärung für ein vemietetes Objekt 2011. Hierbei habe ich eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen und was hierbei Abzugsfähig ist. Bei Obekkt handelt es sich um einen alten Bauernhof mit 2 Wohnungen. Eine Partei ist vermietet, die andere Partei ist eine von mir als Wochenend-Domizil genutzte Wohnung. Die Aufteilung der Wohnfläche ist 50/50.

    Mir ist bewusst, dass Erhaltungsaufwendungen die DIREKT dem vermieteten Obejkt zuzuordnen sind, voll abzugsfähig sind. Eine Reparatur an der Elektroanlage der Wohnung kann also voll angerechnet werden.

    Wie verhält sich das aber bei Aufwendungen, die zwar am Haus des vermieteten Objekts anfallen, jedoch NICHT direkt in der vermieteten Wohnung getätigt wurden? So wurden in 2011 zum Beispiel die Holztore der angeschlossenen Scheune erneuert. Ebenfalls hat das Haus eine neue Eingangstüre erhalten. Wie kann ich diese Aufwendungen geltend machen? Sind diese ebenfalls voll abzugsfähig?`

    Vielen Dank!
    Jochen

    #2
    AW: Vermietete Wohnung: Abzugsfähige Werbungskosten

    Nur Du weißt wie die Scheune genutzt wird.

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      #3
      AW: Vermietete Wohnung: Abzugsfähige Werbungskosten

      Hallo Jochen,

      Kosten die nur deine Räumlichkeiten betreffen (hier auch meine Frage: wer nutzt die Scheune, was steht im Mietvertrag?) kannst du gar nicht absetzen.

      Und richtig, Kosten, dir direkt zugeordnet werden können, zu 100%, alles andere (etwa die Haustüre) anteilig, wenn die Wohnungen gleich groß sind 50:50.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Vermietete Wohnung: Abzugsfähige Werbungskosten

        Hallo Stefan,

        vielen Dank für die Antwort. Jetzt kommt die kleine Herausforderung: Mein Mieter nutzt die Scheune zum Lagern diverser Dinge. Jedoch nicht lt. Mietvertrag - das habe ich ihm "einfach so" im Laufe des guten Mietverhältnisses zugestanden. Somit wird die Scheune von uns beiden genutzt.

        Gruß
        Jochen

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          #5
          AW: Vermietete Wohnung: Abzugsfähige Werbungskosten

          Hallo Jochen,

          dann kommt es imho darauf an, was üblich ist.
          Beispielsweise darf ein Mieter die auf dem Grundstück befindlichen Parkplätze benutzen, egal ob diese speziell zugeordnet sind, und sogar dann, wenn im Mietvertrag gar nichts dazu steht. Ergo ist die Instandhaltung der Parkplätze absetzbar.

          Ob es nun üblich ist, dass der Mieter die Scheune mitbenutzen darf, hängt wohl vom Einzelfall ab und kann ich nicht beurteilen.
          Ist beispielsweise die Scheune abgeschlossen? Und wenn ja, hat dann auch der Mieter einen Schlüssel?

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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