Hallo zusammen,
ich mache aktuell die Steuerklärung für ein vemietetes Objekt 2011. Hierbei habe ich eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen und was hierbei Abzugsfähig ist. Bei Obekkt handelt es sich um einen alten Bauernhof mit 2 Wohnungen. Eine Partei ist vermietet, die andere Partei ist eine von mir als Wochenend-Domizil genutzte Wohnung. Die Aufteilung der Wohnfläche ist 50/50.
Mir ist bewusst, dass Erhaltungsaufwendungen die DIREKT dem vermieteten Obejkt zuzuordnen sind, voll abzugsfähig sind. Eine Reparatur an der Elektroanlage der Wohnung kann also voll angerechnet werden.
Wie verhält sich das aber bei Aufwendungen, die zwar am Haus des vermieteten Objekts anfallen, jedoch NICHT direkt in der vermieteten Wohnung getätigt wurden? So wurden in 2011 zum Beispiel die Holztore der angeschlossenen Scheune erneuert. Ebenfalls hat das Haus eine neue Eingangstüre erhalten. Wie kann ich diese Aufwendungen geltend machen? Sind diese ebenfalls voll abzugsfähig?`
Vielen Dank!
Jochen
ich mache aktuell die Steuerklärung für ein vemietetes Objekt 2011. Hierbei habe ich eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen und was hierbei Abzugsfähig ist. Bei Obekkt handelt es sich um einen alten Bauernhof mit 2 Wohnungen. Eine Partei ist vermietet, die andere Partei ist eine von mir als Wochenend-Domizil genutzte Wohnung. Die Aufteilung der Wohnfläche ist 50/50.
Mir ist bewusst, dass Erhaltungsaufwendungen die DIREKT dem vermieteten Obejkt zuzuordnen sind, voll abzugsfähig sind. Eine Reparatur an der Elektroanlage der Wohnung kann also voll angerechnet werden.
Wie verhält sich das aber bei Aufwendungen, die zwar am Haus des vermieteten Objekts anfallen, jedoch NICHT direkt in der vermieteten Wohnung getätigt wurden? So wurden in 2011 zum Beispiel die Holztore der angeschlossenen Scheune erneuert. Ebenfalls hat das Haus eine neue Eingangstüre erhalten. Wie kann ich diese Aufwendungen geltend machen? Sind diese ebenfalls voll abzugsfähig?`
Vielen Dank!
Jochen
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