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Wenn es tatsächlich eine ANTRAGSveranlagung ist. Insbesondere bei Nachzahlungen ist es nämlich meist eine PFLICHTveranlagung. Und das Finanzamt sagt seiner Maschine manchmal versehentlich nicht, dass es eine PFLICHTveranlagung ist, so dass fälschlich Erläuterungstexte im Bescheid auftauchen, die eine Antragsrücknahme als möglich erscheinen lassen.
Schauen sie vielleicht einmal in § 46 EStG.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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