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Hallo, wo kann ich die Studiengebühren für mein volljähriges und auswärtig untergebrachtes Kind angeben? Wer kann mir einen Tipp geben?
Vielen Dank. JuMa
Gar nicht in Ihrer Steuererklärung, ist durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Sie können lediglich in der Anlage Kind die Zeilen 48 und 49, ggf. auch Zeile 50, ausfüllen, der zu einem für die Eltern gemeinsamen freibetrag von 924 EUR führt.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir sowas schon gedacht. Aber es hätte ja sein können, dass sich in diesem Punkt ja mal was geändert hat.
Gruß, JuMa
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