Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - Sonderumlage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - Sonderumlage

    Hallo,wo genau muss ich die Sonderumalge von der Tiefgaragensanierung eintragen in der Anlage V? Es hat 510Euro ausgemacht und ich habe ein Bestätigungsschreiben von meiner Hausverwaltung?

    Danke für eine schnelle Antwort!
    Zuletzt geändert von Mystik-BMW; 20.05.2012, 22:38.

    #2
    AW: Anlage V - Sonderumlage

    Wenn es sich um eine eigengenutzte Wohnung bzw. Garage handelt dann im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 78, dort nur die Lohnkosten. Im Falle einer Fremdvermietung auf der Anlage V Seite 2 Zeile 39, dort der Gesamtaufwand.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - Sonderumlage

      Hallo,
      ist vermietet! Hatte es schon mal vor
      4 Jahren war mir nicht ganz sicher!

      Danke für die schnelle Antwort...

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V - Sonderumlage

        Hallo,

        die Sonderumlage selbst wird gar nicht eingetragen, sondern nur die Instandhaltungskosten.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        Lädt...
        X