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2.Ausbildung stellt keinen Zusammenhang mit der eigentl.Beschäftigung dar. HILFE

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    2.Ausbildung stellt keinen Zusammenhang mit der eigentl.Beschäftigung dar. HILFE

    Hallo,

    erstmal möchte ich mich bedanken, dass es hier so nette Menschen gibt, die einem weiterhelfen.
    Also mein Anliegen, ich nehme an einer Ausbildung zur Biodanza-Leiterin teil. Hauptberuflich bin ich Buchhalterin. Mein Plan ist nach Beendigung der Ausbildung in 2 Jahren meine Arbeitszeit zu verkürzen und nebenberuflich die Ausbildung als Biodanza-Leiterin anzuwenden und Kurse darin zu geben. Das Finanzamt teilte mir mit, dass es nicht zu ersehen sei, dass ich damit arbeiten will und daher wären es private Ausgaben der Lebensführung. Die Dame beim Finanzamt meinte, ich soll Einspruch erheben und ihr mitteilen, ob ich dass selbstständig mache als nebenberuf etc. Dass weiß ich jetzt noch garnicht. Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank.
    Viele Grüße
    clasiba

    #2
    AW: 2.Ausbildung stellt keinen Zusammenhang mit der eigentl.Beschäftigung dar. HILFE

    Abber oben schreiben Sie, dass sie planen, das selbständig als Nebenberuf ausuüben. Dann wären dies evtl. vorweggenommene Betriebsausgaben. Teilen Sie das dem FA so mit, das FA wird dann den Bescheid teilweise vorläufig machen und nach einigen Jahren prüfen, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Dann wird insgesamt über die Ausgaben aller Jahre entschieden.

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      #3
      AW: 2.Ausbildung stellt keinen Zusammenhang mit der eigentl.Beschäftigung dar. HILFE

      ausgehend von ihren ausführungen gehe ich davon aus, dass sie bisher zwar eine selbständigkeit als möglichkeit betrachten aber die ausbildung bisher nicht zur konkreten verfolgung dieses ziels selbständigkeit absolvieren. an dieser entscheidung hängt ein wenig mehr als nur mal eben das in erwägung zu ziehen (d.h. u.U. gewerberechtliche erlaubnis, gewinnermittlung, elektronische erklärungsabgabe ....). daher dürfte das finanzamt einen hinreichend konkreten bezug für die anerkennung vorweggenommer betriebsausgaben nicht bejahen (übrigens wäre auch dafür eine gewinnermittlung zu fertigen!).

      allerdings käme ggf. ein abzug als ausbildungskosten bei den sonderausgaben in betracht. ich hab zwar keine ahnung was eine Biodanza-Leiterin ist, soweit es sich dabei aber tatsächlich um eine ausbildung handelt, könnte das durchaus in betracht kommen.

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