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    anlage kind work and travel

    Hallo an alle,
    meine Frage bezieht sich auf das ausfüllen der Anlage Kind. Nach dem Bund ist mein Sohn für ein Jahr über Work and Travel ins Ausland gegangen, genauer von Mai 2011 bis Mai 2012.Da er kein Kindergeld bekommt oder anderweitige Bezüge hatte ausser einigen Minijobs welche insgesamt weit unterhalb der Bemessungsgrenze liegen ,habe ich mich entschlossen, keine Anlage Kind auszufüllen. Nun bin ich mir aber gar nicht mehr sicher ob dass so gut ist, da es wohl die Möglichkeit gibt, die im Ausland gezahlten Lohnsteuern zurück zuholen. Unklar ist mir ob das dann über ihn selber gehen muss oder ob ich dafür ebendiese Anlage Kind brauche, da er seinen Hauptwohnsitz noch bei uns hat. Hat jemand Erfahrungen dazu? Gern hätte ich obiges übersichtlicher geschrieben aber ständig kommt fehler 400 ,nehme mal an es ist die formatierung,lg

    #2
    AW: anlage kind work and travel

    Ein volljähriges Kind kann steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn es in Ausbildung ist (genau wie beim Kindergeld). Das war 2011 das ganze Jahr nicht der Fall, also brauchen Sie auch keine Anlage Kind.

    Was anderes sind seine in- oder ausländischen Einkünfte bzw. ggf. anzurechnende Lohnsteuern. Diese werden nur über eine eigene Steuererklärung berücksichtigt.

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      #3
      AW: anlage kind work and travel

      gut; also keine anlage kind da volljährig und nicht in ausbildung stehend in 2011.Die käme erst wieder wenn er mit der Ausbildung beginnt.Und die ausländischen Lohnsteuern müsste er ggf.in einer eigenen Steuererklärung angeben.Richtig?und noch vielen Dank

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        #4
        AW: anlage kind work and travel

        ja, richtig.

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