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Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

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    Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

    Guten Tag,

    wir besitzen ein Haus und haben zwei Partein an die wir vermieten... Da in den Werbungskosten Zeile 46 alle Kosten eingetragen werden, unabhängig davon ob diese für nur auf die Parteien aufgeteilt werden, kommt natürlich in Zeile 22 Überschuss ein negatives Ergenis herraus...

    Nun bei Prüfung des Formulares mekkert das Programm...

    Kann mir jemand helfen??

    MfG

    #2
    AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

    Tuts richtig meckern? Oder hast Du eine Fehlermeldung, die Du abtippen könntest?

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      #3
      AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

      Fehler bei der Steuererklärung: Anlage V: Es fehlt ein Eintrag. Bitte geben Sie die Felder gemeinsam ein.


      So und dann leuchtet die Zeile darunter "Zurechnung des Betrages aus Zeile 22"
      "Entweder Angabe in Prozent" oder "Angabe in Euro".

      Muss dazu sagen bin mit meiner LAG nicht verheiratet aber das Haus gehört jeden 50/50. Und wir haben auch für 2010 eine Feststellung gemacht.


      MfG

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        #4
        AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

        Mit der LAG meinst Du bestimmt die LAP, oder?

        Dann ist ja auch nichts in Zeile 46 einzutragen, sondern nur in 24.

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          #5
          AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

          Hallo...

          Meine Lebensabschnitspartnerin...

          In Zeile 24 sind doch Einkünfte einzutragen und in Zeile 46 Kosten...

          Im oberen Teil des Formulars habe ich doch schon die Mieteinnahmen eingeben.. Zeilen 8 und 12.... Da kann ich doch nicht nocheinmal die Einnahmen rein nehmen...

          ich kann ja in der Zeile 22 Überschuss / Zurechnung des Betrages 50 % Eingeben, aber dann füllt er automatisch Ehefrau aus und da hab ich nun mal keine :-)

          MfG

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            #6
            AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

            Nein, die Werbungskosten aus der Grundstücksgemeinschaft sind in Zeile 46 der Erklärung f ü r die Gemeinschaft einzutragen, nicht in D e i n e Steuererklärung. Auch in den Zeilen 4 bis 23 machst Du natürlich keine Eintragungen.

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              #7
              AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

              Wenn es eine Grundstücksgemeinschaft ist hat diese eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abzugeben. Dort wird der Überschuss oder Verlust aus dem Grundstück insgesamt (einheitlich) ermittelt und auf die Beteiligten verteilt. In der persönlichen Einkommensteuererklärung jedes Beteiligten füllt dieser eine Anlage V aus und trägt dort auf Seite 1 in Zeile 24 den ihm zugerechneten Verlust- oder Überschussanteil ein.

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                #8
                AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

                Alles klar das habe ich verstanden....
                "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte"

                welches Formular ist das`?

                MfG

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                  #9
                  AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

                  Habe gerade gesehen das diese nicht in dem Elster Formular Programm enthalten ist... Kein Problem füll ich so aus.... Welche Anlagen Muss ich zu dem Formular Abgeben???

                  MFG

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                    #10
                    AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

                    Hallo adrian_lamprecht,

                    dieses Formular mit allen Anlagen findest du im ElsterOnlineportal, wenn du schon ein Zertifikat hast, kannst du dich problemlos einloggen und unter Formulare auswählen und auch aus dem Portal versenden.
                    Ansonsten müsstest du dich vorher registrieren.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Anlage V Zeile 22 Überschuss negativ

                      Hallo,

                      diesen Vordruck gibt es nur im Elsteronline-Portal (oder ggf. Fremdsoftware), nicht in ElsterFormular.

                      Für das Portal ist eine Registrierung erforderlich, https://www.elster.de/eon_home.php und https://www.elsteronline.de/eportal/.

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