Hallo Zusammen,
muss das Finanzamt bei einem berufsbedingten Umzug auch Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung sowie für den Umzug selbst anerkennen?
Ich habe in 2010 2 Fahrten für die Wohnungsbesichtigung (1 nur meine Verlobte allein und die 2. gemeinsam) sowie eine Umzugsfahrt angesetzt. Das FA hat diese ohne Begründung unberücksichtigt gelassen. Lediglich die Pauschale für sonstige Umzugskosten wurde gewährt.
Nun suche ich nach Angaben oder Quellen, wo ich diesen Teil mit den Fahrtkosten begründen kann. Die Fahrten wurden mit Adressen und Angaben zum Vermieter bereits in der Steuererklärung auf einem gesonderten Blatt glaubhaft gemacht.
Ich bin für jeden Tipp dankbar und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe
Lumpi
muss das Finanzamt bei einem berufsbedingten Umzug auch Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung sowie für den Umzug selbst anerkennen?
Ich habe in 2010 2 Fahrten für die Wohnungsbesichtigung (1 nur meine Verlobte allein und die 2. gemeinsam) sowie eine Umzugsfahrt angesetzt. Das FA hat diese ohne Begründung unberücksichtigt gelassen. Lediglich die Pauschale für sonstige Umzugskosten wurde gewährt.
Nun suche ich nach Angaben oder Quellen, wo ich diesen Teil mit den Fahrtkosten begründen kann. Die Fahrten wurden mit Adressen und Angaben zum Vermieter bereits in der Steuererklärung auf einem gesonderten Blatt glaubhaft gemacht.
Ich bin für jeden Tipp dankbar und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe
Lumpi
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