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Umsatzsteuererklärung 2010 Anlage UR

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    Umsatzsteuererklärung 2010 Anlage UR

    Hallo,

    ich komme nicht mehr weiter beim ausfüllen der Anlage UR.

    Folgender Sachverhalt:

    Ware sprich Autos werden von deutschem Autohändler Händler (Brutto inkl. 19% Mwst.) gekauft. Der kaufende Händler macht die 19% Mwst. über die Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend.

    Er verkauft die Fahrzeuge nach Osteuropa in ein Drittland und fakturiert die Fahrzeuge netto, läßt sich aber als Kaution bis er den Ausgangsverwerk von der Zollausgangsstelle hat, die Mwst. komplett von dem Käufer aus dem drittland bezahlen.

    Nach erhalt des Ausgangsvermerk bezahlt der Verkäufer (Autohändler) dem Käufer aus dem drittland die bezahlte Mwst (Kaution) zurück.

    In welche Felder muss was eingetragen werden?

    Der Kauf der Fahrzeuge sind doch Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStg) zum Steuersatz von 19% und muss in Zeile 9 eingetragen werden, oder?

    In welchem Feld muss nun die Steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug eingetragen werden, Feld 37 bzw. in welches Feld muss der Mwst. Betrag eingetragen werden der als Kaution an den Käufer aus dem Drittland ausgezahlt wurde?

    Ich komme einfach nicht weiter.

    Wäre super wenn ich etwas Hilfe bekommen würde.

    Vielen Dank.

    Gruss Hesse89

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2010 Anlage UR

    Unter innergemeinschaftlichen Erwerb versteht man den Erwerb in _anderen_ Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Du sagst aber:

    Zitat von Hesse89 Beitrag anzeigen
    Autos werden von deutschem Autohändler Händler (Brutto inkl. 19% Mwst.) gekauft
    Der Kauf schlägt sich also im Hauptformular Seite 3 Zeile 62 nieder, wo die in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Steuer einzutragen ist.

    Der Verkauf mit Umsatzsteuer ins Drittland ist zuerst mal ein ganz normaler Umsatz. In Zeile 33 des Hauptvordrucks ist der Nettoverkaufspreis einzutragen. Bringt der Käufer dann den Ausfuhrnachweis, dann ist die ursprüngliche Rechnung zu stornieren. Und zwar in der Erklärung für 2011, sollte es sich um einen jahresübergreifenden Vorgang gehandelt haben. Der Nettopreis geht also als negativer Betrag in Zeile 33 ein. Gleichzeitig wird die Ausfuhrlieferung in Rechnung gestellt und dann in Zeile 38 der Anlage UR eingetragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2010 Anlage UR

      Nein, der innergemeinschaftliche Erwerb /die innergemeinschaftliche Lieferung setzt voraus, daß ein Gegenstand grenzüberschreitend aus einem anderen EU-Land in ein EU-Land geliefert wird.

      Einfach nur in einem anderen EU-Land kaufen reicht nicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2010 Anlage UR

        Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
        Nein, der innergemeinschaftliche Erwerb /die innergemeinschaftliche Lieferung setzt voraus, daß ein Gegenstand grenzüberschreitend aus einem anderen EU-Land in ein EU-Land geliefert wird.

        Einfach nur in einem anderen EU-Land kaufen reicht nicht.
        Das stimmt jetzt nicht ganz! Lt. § 1a Abs. 1 Nr. 3 b darf der Lieferer in seinem Land nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen.

        Jedenfalls unterstell ich jetzt einfach mal, dass Hesse89 seine

        _von deutschem Autohändler_

        gekauften Autos nicht in die Anlage UR eintragen sollte. Natürlich, es kann auch in Österreich, Tschechien, Italien usw. deutsch Autohändler geben. Ich unterstelle trotzdem dass ich die Frage verstanden hab und passend beantwortet hab.

        ;-\

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