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Kapitalerträge i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

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    Kapitalerträge i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

    Hallo zusammen,
    mein Mann hat im Jahr 2011 den Anbieter für seine Riesterrente gewechselt. Wir haben daraufhin eine Steuerbescheinigung vom alten Anbieter bekommen, auf der Kapitalerträge i.S. des Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. H. V. 19,26 Euro angegeben sind, gezahlte Steuern, Soli etc. sind jeweils 0.

    Meine Frage:
    Wo muss ich das angeben? Es fällt ja eindeutig unter den Freibetrag, aber ich finde kein entsprechendes Feld im Elster-Formular. Oder muss ich das in der Anlage KAP, Zeile 7 angeben?

    Vielen Dank,
    Felofex

    #2
    AW: Kapitalerträge i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

    Hallo Felofex,
    seit Einführung der Abgeltungssteuer brauchst du die Zinserträge nicht mehr angeben, es sei denn du hast den Pauschbetrag nicht ausgeschöpft aber irgendwo einen Freistellungsauftrag vergessen und möchtest gezahlte Kapitalertragsteuer wiederhaben.

    Tschüß

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