Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV und VBL

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV und VBL

    Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Ich bin im öD tätig und habe bisher immer die Anlage AV ausgefüllt, da von meinem Gehalt Pflichtbeiträge beim VBL (Betriebsrente) einbehalten werden - und das wurde irgendwann mal Riester gleichgestellt. Ob das in irgendeiner Form etwas gebracht hat, weiß ich allerdings nicht :-(

    Nun gab es ein Urteil vom BFH, wonach entschieden werden mußte, ob man Steuerfreiheit oder Riesterförderung in Anspruch nehmen will - da das Ganze nicht so richtig nachvollziehbar war, um welche Beträge es hier geht :-(, hab ich mich für die Steuerfreiheit entschieden.

    Nun meine Frage - muss ich weiterhin die Anlage AV ausfüllen oder nicht? Mein Anbieter sagte mir, dass der Beitragswert, der vorher bei paar Hundert Euro lag, nun "0" sei (die Bescheinigung habe ich leider noch nicht).

    Im Netz hab ich leider nix gefunden, aber vielleicht weiß hier jemand Bescheid? Vielen Dank!!

    #2
    AW: Anlage AV und VBL

    Ich unterstelle jetzt mal, dass es da wirklich ein Wahlrecht gibt, denn das habe ich mir nicht angeschaut: Wenn etwas als steuerfrei behandelt wird, kann das nicht noch zusätzlich -also doppelt- als Sonderausgabe oder als Zulage beantragt werden. Fazit: Wenn steuerfrei, dann KEINE Anlage AV UND KEIN Zulagenantrag. Wenn Sie einen Dauerzulagenantrag haben, dann diesen stoppen oder sogar rückgängig machen !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X