Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Ich bin im öD tätig und habe bisher immer die Anlage AV ausgefüllt, da von meinem Gehalt Pflichtbeiträge beim VBL (Betriebsrente) einbehalten werden - und das wurde irgendwann mal Riester gleichgestellt. Ob das in irgendeiner Form etwas gebracht hat, weiß ich allerdings nicht :-(
Nun gab es ein Urteil vom BFH, wonach entschieden werden mußte, ob man Steuerfreiheit oder Riesterförderung in Anspruch nehmen will - da das Ganze nicht so richtig nachvollziehbar war, um welche Beträge es hier geht :-(, hab ich mich für die Steuerfreiheit entschieden.
Nun meine Frage - muss ich weiterhin die Anlage AV ausfüllen oder nicht? Mein Anbieter sagte mir, dass der Beitragswert, der vorher bei paar Hundert Euro lag, nun "0" sei (die Bescheinigung habe ich leider noch nicht).
Im Netz hab ich leider nix gefunden, aber vielleicht weiß hier jemand Bescheid? Vielen Dank!!
Nun gab es ein Urteil vom BFH, wonach entschieden werden mußte, ob man Steuerfreiheit oder Riesterförderung in Anspruch nehmen will - da das Ganze nicht so richtig nachvollziehbar war, um welche Beträge es hier geht :-(, hab ich mich für die Steuerfreiheit entschieden.
Nun meine Frage - muss ich weiterhin die Anlage AV ausfüllen oder nicht? Mein Anbieter sagte mir, dass der Beitragswert, der vorher bei paar Hundert Euro lag, nun "0" sei (die Bescheinigung habe ich leider noch nicht).
Im Netz hab ich leider nix gefunden, aber vielleicht weiß hier jemand Bescheid? Vielen Dank!!
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