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Anlage G, Summe der sonstiges positiven Einkünfte

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    Anlage G, Summe der sonstiges positiven Einkünfte

    Hallo,

    ich bekomme seit Januar 2011 Erwerbsminderungsrente und bin zusätzlich Kleinunternehmer. Muss ich die Rente unter Zeile 27 angeben? Und wenn ja, Brutto oder Netto?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    LG Mone001

    #2
    AW: Anlage G, Summe der sonstiges positiven Einkünfte

    Sie müssen die Rente erst in der Anlage R eingeben. Dann machen Sie eine Probeberechnung und sehen, wie hoch die Einkünfte sind. Diesen Betrag tragen sie in Zeile 27 der Anlage G ein.

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      #3
      AW: Anlage G, Summe der sonstiges positiven Einkünfte

      Hallo Mone001,

      um das am Beispiel kurz zu verdeutlichen was Kloebi schrieb - > in der Anlage R gemäß Mitteilung der Rentenstelle die erforderlichen Eintragungen (also Bruttorente)
      die KV und PV in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand) und eine Proberechnung durchführen, der steuerpflichtig ausgewiesene Betrag der Rente und der Gewinn aus der Anlage G Zeile 4 wären dann die Summe der positiven Einkünfte.

      Gewinn Zeile 4 1000 Euro, Bruttorente 10000 Euro steuerpflichtiger Teil der Rente 5000 Euro kommt also in die Zeile 27 6000 Euro (diese Zahlen sind fiktiv)

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage G, Summe der sonstiges positiven Einkünfte

        Da man als Kleinunternehmer i.d.R. gar keine Gewerbesteuer zahlt, kommt auch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG nicht in Frage. Dann kann man sich das Ausfüllen der Zeilen 16ff. ersparen.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Anlage G, Summe der sonstiges positiven Einkünfte

          Vielen Dank für die schnellen Antworten!

          LG Mone001

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