Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind Zeile 21

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind Zeile 21

    Hallo,
    bei einem volljährigen Kind, welches 2011 vom Ausbildungsverhältnis nahtlos in ein Arbeitsverhälnis gerutscht ist, muss ja Zeile 21 ausgefüllt werden. Angegeben wird nur der Ausbildungszeitraum. Richtig???
    Wie trennt man jetzt die Einkünfte usw? Muss alles einzeln per Hand gerechnet werden oder geht das auch pauschal? Die Lst-bescheinigung enthält ja die Gesamtbeträge für 2011.

    Vielen Dank, Urmili

    #2
    AW: Anlage Kind Zeile 21

    Sie müssen die Einkünfte des Kindes nur für den Zeitraum der Berufsausbildung angeben. Diese müssen ggf. händisch ermittelt werden. Dies dürfte möglich sein, da ja wohl auch Gehaltsabrechnungen für die einzelnen Monate existierten oder auch ein Ausbildungsvertrag, in dem die monatliche Ausbildungsvergütung festgelegt wurde. Anzusetzen ist der Bruttobetrag. Beachten Sie bitte, dass Sie die Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten des Kindes für den Zeitraum der Ausbildung auch gesondert in dieser Zeile eintragen müssen.

    Wenn die monatliche Ausbildungsvergütung unter 667,00 Euro liegt könnte man theoretisch auch auf das Ausfüllen der Zeile 21 verzichten, da Einnahmen bis zu diesem Betrag unschädlich sind. Dann müsste man als Ersatz jedoch ein Kreuz bei das Kind hatte keine eigenen Einkünfte machen und die Zeile 21 nicht ausfüllen. Diese Eintragungsmöglichkeit könnte jedoch Rückfragen des Finanzamts auslösen.
    Zuletzt geändert von ; 28.05.2012, 17:55.

    Kommentar

    Lädt...
    X