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Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

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    Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

    Hallo,

    hab meine Lohnsteuer jetzt soweit fertig.
    Allerdings hab ich gelesen, dass man als Mieter die Kosten für Hausmeister und Schornsteinfeger ansetzen kann.
    Nun wär meine Frage:
    Bei der Heizkostenabrechnung ist ja der Schornsteinfeger als Posten aufgeführt, Allerdings hab ich jetzt einen Zeitraum vom 01.08.10 - 30.11.10 (Ich bin am 01.08.10 eingezogen). Erstellt wurde die Abrechnung am 16.02.2011
    Abenso im Folgejahr Abrechnungszeitraum: 01.12.10-30.11.11 Abrechnung erstellt am 31.01.12
    Wann kann ich die Kosten jetzt ansetzen?
    In dem Jahr wo die Abrechnung erstellt wurde oder in dem Abrechnungszeitraum?
    Wenn in es in dem Abrechnungszeitraum ansetzen soll wie soll ich das berechnen da es ja nicht bis zum 31.12.10 bzw. 31.12.11 sonder immer nur bis Ende November?

    Wäre toll wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

    #2
    AW: Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und berücksichtigt den Grundsatz der abschnittsweisen Besteuerung. Die Aufwendungen können deshalb grundsätzlich nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie auch tatsächlich gezahlt worden sind.

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      #3
      AW: Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

      Ok kann mir das noch jemand einfacher erklären?

      Muss ich jetzt die 2 Abrechnungen auseinanderrechnen und somit berechnen welche Kosten vom 01.08.10 -31.12.10 gezahlt worden sind?

      Ich mach zum ersten mal die Einkommenssteuererkläung, vielleicht stell ich mich da weng blöd an, aber ich will halt nur nochmal nachfragen nicht das es nachher nicht stimmt.

      Danke

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        #4
        AW: Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

        Der Zahlungszeitpunkt ist für die steuerliche Berücksichtigung massgebend. Wie Sie dies anhand von Ihren Unterlagen ermitteln können, weiss ich leider nicht, da ich Ihre Unterlagen nicht kenne.

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          #5
          AW: Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

          Sie zahlen doch jeden Monat mit der Miete 1/12 der Nebenkosten. Wenn Sie seit 01.08.10 in der Wohnung wohnen, können sie also 5/12 in der Steuererklärung 2010 ansetzen.

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            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            AW: Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten

            Sie zahlen doch jeden Monat mit der Miete 1/12 der Nebenkosten. Wenn Sie seit 01.08.10 in der Wohnung wohnen, können sie also 5/12 in der Steuererklärung 2010 ansetzen.
            Vielen Dank! Das wir noch immer seine Gültigkeit besitzen? .

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              #7
              Vielen Dank! Das wir noch immer seine Gültigkeit besitzen?
              Wenn du eine Frage hast, solltest du ein neues Thema eröffnen und nicht eine Diskussion aus dem Jahr 2012 aufwärmen.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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