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Ferienjob unter 18

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    Ferienjob unter 18

    Mein Sohn, unter 18 Jahre, hatte 2011 einen Ferienjob. Dabei wurden 20,- Lohnsteuer abgeführt. Soweit ich weiß, müsste er, um die Lohnsteuer zurück zu bekommen, eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Ist er dann künftig zur immer eine Steuererklärung machen oder wäre dies eine einmalige Angelegenheit? Natürlich vorausgesetzt, dass keine künftigen Ferienjobs/Einkünfte vorliegen. Besteht irgendwo in der Steuererklärung der Eltern die Möglichkeit, die Lohnsteuer für ihn anzusetzen?

    Danke schon mal für die Antworten

    #2
    AW: Ferienjob unter 18

    Nein - künftig kein muss.
    Er ist Antragsveranlager - also wenn er will.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Ferienjob unter 18

      Er darf, wenn er will, eine eigene Steuererklärung abgeben. Mit der Steuererklärung der Eltern kann die gezahlte Lohnsteuer des Sohnes nicht zurückgeholt werden.

      Kommentar

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