Hallo,
mein früherer Arbeitgeber hat mir die von ihm abgeführten KV-Beiträge aus Versorgungsbezügen des Jahres 2008 im Februar 2009 erstattet, da die KV eine direkte Zahlung durch mich wünscht.
Der für 2008 bescheinigte Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag war daher in der Lohnsteuerbescheinigung 2009 zu korrigieren. Folge ist, dass in Zeile 25 der Bescheinigung 2009 ein negativer Betrag steht.
Sachlich ist das in Ordnung. Der Versuch, den negativen Betrag in Zeile 25 der in Elfo abgebildeten Lohnsteuerbescheinigung einzugeben, scheitert. So erfolgt auch keine Übernahme nach Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand.
Weiß jemand, wie sich der negative Betrag eingeben lässt oder ist nur eine Verrechnungslösung durch Abzug vom eigenen Aufwand 2009 möglich?
Gruß
Zemionow
mein früherer Arbeitgeber hat mir die von ihm abgeführten KV-Beiträge aus Versorgungsbezügen des Jahres 2008 im Februar 2009 erstattet, da die KV eine direkte Zahlung durch mich wünscht.
Der für 2008 bescheinigte Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag war daher in der Lohnsteuerbescheinigung 2009 zu korrigieren. Folge ist, dass in Zeile 25 der Bescheinigung 2009 ein negativer Betrag steht.
Sachlich ist das in Ordnung. Der Versuch, den negativen Betrag in Zeile 25 der in Elfo abgebildeten Lohnsteuerbescheinigung einzugeben, scheitert. So erfolgt auch keine Übernahme nach Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand.
Weiß jemand, wie sich der negative Betrag eingeben lässt oder ist nur eine Verrechnungslösung durch Abzug vom eigenen Aufwand 2009 möglich?
Gruß
Zemionow
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