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Negativer Sozialversicherungsbeitrag

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    Negativer Sozialversicherungsbeitrag

    Hallo,

    mein früherer Arbeitgeber hat mir die von ihm abgeführten KV-Beiträge aus Versorgungsbezügen des Jahres 2008 im Februar 2009 erstattet, da die KV eine direkte Zahlung durch mich wünscht.

    Der für 2008 bescheinigte Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag war daher in der Lohnsteuerbescheinigung 2009 zu korrigieren. Folge ist, dass in Zeile 25 der Bescheinigung 2009 ein negativer Betrag steht.

    Sachlich ist das in Ordnung. Der Versuch, den negativen Betrag in Zeile 25 der in Elfo abgebildeten Lohnsteuerbescheinigung einzugeben, scheitert. So erfolgt auch keine Übernahme nach Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Weiß jemand, wie sich der negative Betrag eingeben lässt oder ist nur eine Verrechnungslösung durch Abzug vom eigenen Aufwand 2009 möglich?

    Gruß
    Zemionow

    #2
    AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

    Ein negativer Eintrag in diesem Bereich wird vom Programm grundsätzlich nicht unterstützt.

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      #3
      AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

      Hört sich ja kompliziert an. Ich gehe aber mal davon aus, dass die KV Dir nichts schenken will, sondern in höchst bürokratischer Manier an ihr Geld kommen will. Wie war denn der bisherige Ablauf?

      1. AG zahlt zu Lasten Deiner Versorgungsbezüge 2008 an KV
      2. KV überweist zurück an AG
      3. AG überweist im Januar 2009 an Dich
      4. Du an KV in 2009?

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        #4
        AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

        Hallo,

        komme erst jetzt dazu, zu antworten. Die Beschreibung des Ablaufs trifft den Nagel auf den Kopf. Hinzu kam noch eine Mahnung der KK an mich, obwohl der AG die Beiträge abgeführt hatte. Ergebnis war allerdings, dass die KK von mir für 2008 weniger Beitrag haben wollte als der AG abgeführt hatte.

        Da sich der negative Betrag des AN-Anteils am SozVAufw lt. Zeile 25 der LStBesch nicht in Elfo darstellen lässt, wollte ich ihn mit allen von mir 2009 geleisteten Zahlungen verrechnen. Faktisch führt dies nicht nur zur Egalisierung des Aufwandes für 2008 sondern auch zu einer Kürzung des Beitragsaufwandes 2009. Aber dafür hatte ich ja bereits in 2008 einen vom AG bescheinigten, zu hohen AN-Anteil am SozVAufw. geltend gemacht.

        Wie ich mittlerweile weiß, war die niedrigere Beitragsforderung der KK begründet. Verschenken tut sie nämlich nix, wie Du eingangs zutreffend bemerkt hast.

        Gruß
        Viktor

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          #5
          AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

          Hallo Viktor,

          rückgezahlte Sonderausgaben sind nach der Rechtsprechung des BFH zuerst mit den Aufwendungen des Rückzahlungsjahres zu verrechnen. Ist dies z.B. mangels vorhandener Aufwendungen nicht möglich, ist der Steuerbescheid des ursprünglichen Zahlungsjahres zu berichtigen.

          In Deinem Fall ist die erste Variante anzuwenden. Rückzahlung an Dich und erneute Überweisung an die KK liegen in 2009, so dass sich Ent- und Belastung gegeneinander aufheben. Ergo: Der Vorgang bleibt zahlenmäßig unberücksichtigt. Du trägst für 2009 nur die ganz normalen laufenden Aufwendungen ein.

          Gruß
          Turnbeutel

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            #6
            AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

            Hallo, Turnbeutel,

            vielen Dank für Deine Hinweise.

            Die gezahlten Beiträge 2009 sind so hoch, dass eine Verrechnung der Erstattung 2009 möglich ist. Die 2009 für 2008 von mir gezahlten Beiträge sind allerdings niedriger als die Erstattung. Das konnte ich wohl nicht verständlich machen. Ich kann mich daher nicht auf die Beiträge für 2009 beschränken.

            Ablauf war wie folgt: Krankengeldbezug im August u. September 2008. Rentenbescheid im Oktober 2008 mit Bewilligung der Rente ab 1. Mai 2008. Für Mai bis Juli wird die Rente nicht gezahlt, weil die Gehaltsfortzahlung des AG die zulässige monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR übersteigt. Also echter Rentenbezug ab August 2008. AG zahlt ab August Versorgungsbezüge und führt KK-Beiträge ab. Für Aug. u. Sept. 2008 will die KK keinen Beitrag, weil ich ja Krankengeld bezog. Zwar hat die KK das Krankengeld von der Nachzahlung der gestzl. Rente einbehalten. Im Ergebnis blieb jedoch es beim ursprünglichen Krankengeldzeitraum, so dass für August und September 2008 keine KK-Beiträge zu entrichten waren. Nach den einschlägigen Regelungen im SGB ist das auch in Ordnung.
            Aber schwindelig wird einem bei diesem Tohuwabohu schon.

            Meine Rechnung sieht dann in Zahlen etwa so aus:

            Gezahlte Beiträge 2009
            für 2009 4.000 EUR
            für 2008 1.050 EUR
            gesamt 5.050 EUR - 1.750 EUR Erstattung des AG = 3.300 EUR

            So müsste es stimmen.

            Gruß
            Viktor

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              #7
              AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

              Hallo, Turnbeutel,

              vielen Dank für Deine Hinweise.

              Die gezahlten Beiträge 2009 sind so hoch, dass eine Verrechnung der Erstattung 2009 möglich ist. Die 2009 für 2008 von mir gezahlten Beiträge sind allerdings niedriger als die Erstattung. Das konnte ich wohl nicht verständlich machen. Ich kann mich daher nicht auf die Beiträge für 2009 beschränken.

              Ablauf war wie folgt: Krankengeldbezug im August u. September 2008. Rentenbescheid im Oktober 2008 mit Bewilligung der Rente ab 1. Mai 2008. Für Mai bis Juli wird die Rente nicht gezahlt, weil die Gehaltsfortzahlung des AG die zulässige monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR übersteigt. Also echter Rentenbezug ab August 2008. AG zahlt ab August Versorgungsbezüge und führt KK-Beiträge ab. Für Aug. u. Sept. 2008 will die KK keinen Beitrag, weil ich ja Krankengeld bezog. Zwar hat die KK das Krankengeld von der Nachzahlung der gestzl. Rente einbehalten. Im Ergebnis blieb jedoch es beim ursprünglichen Krankengeldzeitraum, so dass für August und September 2008 keine KK-Beiträge zu entrichten waren. Nach den einschlägigen Regelungen im SGB ist das auch in Ordnung.

              Meine Rechnung sieht dann an einem Zahlenbeispiel so aus:

              Gezahlte Beiträge 2009
              für 2009 4.000 EUR
              für 2008 1.050 EUR
              gesamt 5.050 EUR - 1.750 EUR Erstattung des AG = 3.300 EUR

              So müsste es stimmen.

              Gruß
              Viktor

              Kommentar


                #8
                AW: Negativer Sozialversicherungsbeitrag

                Korrekt.

                Eine Beschränkung auf die 2009er Beiträge habe ich nicht gemeint: Alle in 2009 abgeführten Beiträge (egal für welchen Zeitraum) abzüglich der Erstattung. Die Differenz kommt unkommentiert in Zeile 13 der Anlage Vorsorgeaufwand.

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