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Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

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    Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

    Hallo zusammen!

    Ich mache heute zum ersten Mal meine Steuererklärung allein.

    Ich bin seit 2004 geschieden und jetzt bekomme ich ständig die Fehlermeldung:

    Der Vorname der Ehefrau fehlt.

    Und da ich hier gerade frage:

    Mein Sohn ist letztes Jahr 18 geworden und ist in der Ausbildung. Da wir momentan keinen Kontakt haben..wie soll ich an die ganzen Verdienstangaben kommen? Habe nur seinen Bruttoverdienst.

    Ich sage schon mal Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

    Wenn Sie an irgendeiner Stelle in der Erklärung Daten in der Spalte Ehegatte eingetragen haben, verlangt Elster auch den dazugehörigen Namen.

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      #3
      AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

      au man...OK Danke für die Antwort...

      Dann werde ich mich mal auf die Suche machen...

      Aber eigentlich habe ich ihn nur bezügl. meines Sohnes angegeben, weil dieser dort lebt...

      Aber ich schau noch einmal alles durch

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        #4
        AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

        Hallo Levithia,
        irgendwo muss eine Angabe zur Ehefrau stecken, hast du eventuell auf Seite 1 in Zeile 19 getrennte Veranlagung angekreuzt ?
        Das könnte schon der Fehler sein, denn dort steht nur von ehegatten auszufüllen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

          Ihr hattest natürlich Recht...hatte auf einer anderen Anlage einen Haken drin, der da hin gehört hatte

          Danke schon mal!!!!

          Und wie ist das mit den Gehaltsangaben von meinem Sohn, die ich nicht habe?

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            #6
            AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

            Hallo Levithia,

            der einfachste Weg wäre, dein Sohn schickt dir eine Kopie seiner vorliegenden Lohnsteuerbescheinigung.
            Oder dein freundliches Finanzamt kann bei den Daten deines Sohnes (Namen und Geburtsdatum liegen vor) die Daten elektronisch abrufen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

              genau da liegt wohl das Problem. Mein Sohn wird mir sicherlich keine Verdienstbescheinigung schickt (lange Geschichte) noch ist er bei dem FA, wo ich bin

              Aber OK..ich werde mich nochmal bei meinem FA schlau machen. Vielleicht haben die ja noch eine Idee, wie man da weiter kommt.

              Also nochmal Danke für die Hilfe, die verdammt schnell kam

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                #8
                AW: Hauptvordruck..geschieden, trotzdem angeben vom Ex?!?

                Wenn der Bruttolohn gering genug ist, reicht vielleicht auch der. Wenn es nur um die Berücksichtigung als Kind geht, kann er bei über 9.000 jhrl. liegen, ohne dass das ein Problem ist.

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