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Entfernungspauschale Weiterbildung

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    Entfernungspauschale Weiterbildung

    Hallo,

    neben meinem Teilzeitjob mache ich eine Weiterbildung, wegen der ich von Juni '10 bis Mai '11 drei Tage in der Woche zu Krankenhaus A gefahren bin und von September '11 bis April '12 drei Tage in der Woche zu Krankenhaus B.
    Nun bin ich überfragt, ob und wie ich hier die Entfernungspauschale ansetzen kann.
    Kann ich Fahrten zu A überhaupt berücksichtigen, da ich 2011 ja schon mehr als drei Monate dort war? Und würden die Fahrten zu Krankenhaus B wieder "gelten"?

    Vielen Dank im Voraus!

    Laurie

    #2
    AW: Entfernungspauschale Weiterbildung

    Hallo,

    Reisekosten (Fahrtkosten) können unabhängig von der Dauer der Fortbildung immer angesetzt werden.

    Die Drei-Monats-Regel gilt nur für den (zusätzlichen) Abzug von Verpflegungsmehraufwand. Diese beginnt für einen neuen Ausbildungsabschnitt (nach der Unterberchung im Sommer) wieder von Neuem.

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