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Arbeitnehmerbeitrag Winterbeschäftigungs Umlage

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    Arbeitnehmerbeitrag Winterbeschäftigungs Umlage

    Hallo,
    kann mir jemand erklären, wo ich den Arbeitnehmerbeitrag zur Winterbeschäftigungs Umlage eintragen muss. (2011)
    Zuletzt geändert von Antjes; 02.06.2012, 12:27.

    #2
    AW: Arbeitnehmerbeitrag Winterbeschäftigungs Umlage

    Es handelt sich um Werbungskosten. Tragen Sie diese auf der Anlage N Seite 2 Zeile 48 unter Sonstiges ein.

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