Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

    Die von PKV zugesandte Bescheinigung für FA zwecks
    Abrechnung der Steuer hat so eine Form, dass meisten Angaben
    in Zeilen 31 bis 36 der Anlage VOR passen (Überschriften stimmen).
    Die Bescheinigung weist allerdings die Angabe für Zeile 34
    der Anlage VOR (Zuschüsse der Dritten) nicht aus.
    Wie ist es weiter fortzufahren?
    Die Bescheinigung von Kasse berichtigen lassen, Angabe für Zeile 34 der
    Anlage muss her?
    Oder selber den Wert eintragen? Falls selber, wie ist dieser zu ermitteln?

    #2
    AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

    Hallo chrizio,
    wenn es Zuschüsse von dritter Seite gab, dann muss man darüber ja einen Nachweis haben also brauch man nichts ermitteln und wenn es keine gab, gibt es dort keinen Eintrag.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

      Hallo und Danke für Anregung.
      Allerdings wie schon im Thema-Eröffnungsbeitrag geschildert, ist entsprechende Angabe in der Bescheinigung von PKV nicht zu finden.

      Ich versuche es anders auszudrücken (hoffentlich auch klarer)-
      Entschuldigung für mangelhafte Klarheit im Eingang.
      Es geht um Beiträge gezahlt in 2011 und Steuererklärung für dasgleiche Kalenderjahr. "Bescheinigung für Finanzamt" für jenes Jahr wurde von PKV ausgestellt und der Versicherten zugeschickt.

      Wenn's man in die Bescheinigung schaut, hat sie paar Angabenzeilen
      (Beschreibung + Wert in Eur).
      Die Anzahl von Zeilen in Besch. stimmt in ca. mit Zeilen 31 bis 36 der VOR Anlage.
      Auch Überschrift der jeweiligen Zeile in Bescheinigung korrespondiert mit einer der
      Zeilen 31 bis 36 der VOR Anlage überein.
      Nur für Zeile 34 "Zuschuss seitens Dritten" ist in der Bescheinigung
      keine stimmige Angabenzeile zu finden. Es gibt in Besch. keine Angabe mit
      dem Überschrift "Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 31 und / oder 32 (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)" oder gleichdeutenden.
      Es ist nicht möglich einen Wert aus Bescheinigung in die Zeile 34 der Anlage zu
      übertragen, es findet sich keins in Besch.

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

        Hallo chrizio,

        wenn es keine Zuschüsse zu den Beiträgen deiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung von Dritten gab, dann gibt es keine Eintragung in Zeile 34.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo chrizio,

          wenn es keine Zuschüsse zu den Beiträgen deiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung von Dritten gab, dann gibt es keine Eintragung in Zeile 34.

          Tschüß
          Hätte es keine Zuschüsse gegeben, wäre dieses Forum-Thema gar nicht entstanden.
          Das garantiere ich.
          Die Frage ist gestellt worden, weil es die Zuschüsse gegeben hat.

          Kommentar


            #6
            AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

            Die Zuschüsse von Dritter Seite können in der Bescheinigung der Krankenkasse auch nicht enthalten sein, da die Krankenkasse im Zweifelsfall nicht weiss, ob und in welcher Höhe Zuschüsse gezahlt worden sind. Aber Sie wissen es und nur Sie können die Angaben machen. Von wem und in welcher Höhe haben Sie also Zuschüsse erhalten?

            Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt zu diesem Bereich folgendes

            Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge. Sie sind deshalb anzugeben. Die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zu Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entnehmen Sie der Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung und tragen sie in die Zeile 37 ein. Einzutragen sind sämtliche steuerfreien Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden. Diese sind in den Zeilen 24 oder 34 anzugeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

              In der gestellten Frage geht es aber gar NICHT um Zeile 37 der Anlage VOR.
              Es geht um Zeile 34 dergleichen Anlage und NUR um die eine Zeile.
              Habe in diesem Thema kein einziges Mal Bezug auf Zeile 37 genommen.

              Die Zeile heißt "Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 31 und / oder 32". Zeile 31 ist nur für steuerlich anrechenbare Teile der KV-Kosten - Basisabsicherung, keine Wahlleistung.

              Und diese sind in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung definitiv nicht bescheinigt!

              Kommentar


                #8
                AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

                Hallo chrizio,
                korsika hat auch in seinem Beitrag auf die Zeile 34 bezug genommen, wenn du Zuschüsse bekommen hast, dann musst du diese in die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 34 eintragen. Die private Krankenkasse kann oder muss nicht wissen, dass du Zuschüsse bekommen hast von dritter Seite.
                Fest steht egal was elektronisch übermittelt wird, du musst in deiner Steuererklärung die Vorsorgeaufwendungen geltend machen und musst nicht unbedingt Nachweise beifügen.(siehe elektronische Übermittlung)

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

                  Hallo,

                  wenn ich mich an die Bescheinigung meiner privaten KV richtig erinnere, wurden dort auch nur die Werte aufgelistet, zu denen ich in meiner Steuererklärung später auch Eintragungen vornehmen musste. Bei mir waren das Eintragungen zu den Zeilen 31, 32 und 35. Da ich keine Zuschüsse von Dritten bekommen habe (was in Zeile 34 einzutragen gewesen wäre), wurde diese Zeile in meiner Bescheinigung von der PKV auch nicht ausgewiesen.

                  Fest steht (was auch schon mehrere Nutzer hier geschrieben haben): Wenn keine Zuschüsse von Dritten gezahlt wurden, muss die Zeile auch nicht ausgefüllt werden UND die PKV muss hierüber auch nichts bescheinigen.

                  Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte haben hiermit grds. nichts zu tun. Die Zeilen 31 bis 36 werden rein aus der Bescheinigung der PKV (und ggf. privat vorliegender Zahlungsnachweise von Dritten) gefüllt.

                  Und im Bezug auf Ihre ursprüngliche Frage zur Berechnung des Wertes zu Zeile 34:
                  Wenn Sie kein Geld von Dritten bekommen haben, lassen Sie die Zeile leer. Ansonsten tragen Sie dort das ein, was Sie von den Dritten bekommen haben.
                  Hier ein Auszug aus der Eingabehilfe des Elster-Formulars:
                  'Einzutragen sind sämtliche steuerfreien Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden.'
                  Zuletzt geändert von Sabre; 08.06.2012, 12:08.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

                    Hallo,
                    Hier ein Auszug aus der Eingabehilfe des Elster-Formulars:
                    'Einzutragen sind sämtliche ....
                    Gilt diese Information aus der Eingabehilfe für gesamte Anlage VOR oder
                    für konkrete Zeile(-n)? Das ist nämlich wichtig, in Anlage VOR sind bzgl. Vorsorgeaufwendungen unterschiedlichsten Fälle (praktisch allermöglichen) abzurechnen. Zu Papierformularen konnte man immer Erläuterungen bekommen; nur es leider für diese Anlage keinen schönen Blatt an Erläuterungen gibt, wie es bei vielen anderen Formularen der Fall ist.

                    Es stimmt, dass die Kasse von Zuschüssen nicht informiert sein muss.
                    Aber die Zeilen 31 bis 36 behandeln NUR STEUERLICH ANRECHENBARE Teile der
                    geleisteten Beiträge - BASISabsicherung. Häufig ist es ein Teil der geleisteten Beiträge. Auch NUR ein Teil der erhaltenen Zuschüsse wird dann die Basisabsicherung abdecken. Plötzlich sollen in Zeile 34 die Volle Zuschüsse eingetragen werden? Das passt nicht zusammen.
                    Zudem besagt meine Steuersoftware für Z.-Nr. 34 "Dies sind Zuschüsse für Beiträge zur (BASIS-)Kranken- und Pflegeversicherung.". An einer weiteren Stelle sie besagt
                    "Zuschüsse dafür* in Zeile 34.",
                    *) es wird Bezug genommen auf Aussage: "Beiträge zur privaten Krankenversicherung für die BASISabsicherung sind in Zeile 31 einzutragen."

                    Da ich keine Zuschüsse von Dritten bekommen habe (was in Zeile 34 einzutragen gewesen wäre), wurde diese Zeile in meiner Bescheinigung von der PKV auch nicht ausgewiesen.
                    Wie holzgoe es aussagt: Die pkv ist nicht verpflichtet von Zuschüssen und deren Höhe Bescheid wissen. Das ist scheinbar der Grund, warum diese deiner Beschein. nicht zu entnehmen sind.

                    Auf der anderen Seite, die PKV ist imstande aus ganzem Monats-/Jahresbeitrag den mit Basisabsicherung korrespondierenden Anteil zu ermitteln, warum könnte sie es nicht auf Zuschußseite tun können? Vom Zuschußleistenden wird's nur Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt, keine weitere Bescheinigung. Die LSB weist nur
                    volle Höhe der Zuschüsse nach.


                    Ich glaube nicht, dass der 100% des Zuschusses die BASISabsicherung abdeckt!!!!
                    Im diskutierten Fall die Kr.-Versicherung tut mehr als Basisabsicherung.
                    Ein Teil des Zuschusses wird den über Basisabsich. hinaus laufenden Teil der Versicherung abdecken.
                    Zuletzt geändert von chrizio; 09.06.2012, 00:37.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

                      Der Arbeitgeberzuschuss wird immer in voller Höhe der Basiskrankenversicherung zugeordnet und mindert nur diese Beiträge. Dies gilt auch dann, wenn Wahlleistungen mit abgesichert sind (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG; BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681, Rz. 72).

                      Bevor die Diskussion noch skuriler wird, sollten Sie sich ernsthaft zB. hier informieren:
                      http://www.steuerrat24.de/data/alters/vorsorge3-kranken.htm
                      mfg. - Kent

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Bescheinigung der privaten Krankenkasse für Finanzamt

                        Das ist die Information, die ich brauche. Danke schön.
                        Dieses Thema wäre gar nicht entstanden, wenn ich in
                        in der Vorabsuche fündig gewesen wäre.
                        Habe vor Fragestellung mehrere an Stellen mehreren Stellen nachgeschaut.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X