AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
[QUOTE=Picard777;142672]
Danke für den Hinweis!
Gruß welor
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Keine Ankündigung bisher.
Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
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AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Nur mal so am Rande, falls noch nicht bekannt: Wenn Ihe Frau mittelbar begünstigt ist, denken Sie daran, dass ab 2012 auch für sie ein Mindesteigenbeitrag von 60 EUR in den Vertrag einzuzahlen ist, da anderenfalls es mit der Riesterzulage für sie aus ist.
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AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo welor,
in deiner Steuerberechnung müsste noch eine Erläuterung zu den Altersvorsorgebeiträgen erscheinen:
Ein Sonderausgabenabzug .......
ja, in der vom FA steht das so. Ich bin / war mir nur nicht sicher, ob ich die Angaben in der Steuererklärung richtig gemacht habe, die dann zu diesem Ergebnis geführt haben. Mein Verständnis bisher war so, daß sowohl die Beiträge wie auch die Zulagen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, also bei mir die 2109 Euro. In der AV-Anlage kann ich aber nur 876 Euro eingeben. Momentan nehme ich an, daß das FA aufgrund der Rahmenbedingungen (Ehefrau mittelbar 0Euro Beiträge und Zulage für 5 Kinder) ebenfalls auf die 2109 Euro (Beiträge + Zulagen) kommt. Wenn ich davon nun die 45% Spitzensteuersatz (s. Kloebi) nehme, käme ich auf ca. 1000 Euro Steuerersparnis. Dies ist weniger als die Summe der Zulagen, somit nicht günstiger (bei gemeinsamer Veranlagung). Wenn das die Logik ist, habe ich es jetzt verstanden und mein Halbwissen wieder etwas erweitert.
Viele Grüße
welor
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AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Hallo welor,
in deiner Steuerberechnung müsste noch eine Erläuterung zu den Altersvorsorgebeiträgen erscheinen:
Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge
(§ 10a EStG) in Höhe von 876 Euro kommt nicht in Betracht, weil der nach
Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.
Eine doppelte Berücksichtigung ist also nicht möglich, entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug.
Was die sonstigen Vorsorgeaufwendungen betrifft siehe kloebi.
Tschüß
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AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Die 1900 für sonstige Vorsorgeaufwendungen haben erstmal gar nichts mit Riester zu tun.
Sie haben in ihre Verträge 2985 Euro eingezahlt und davon 2.109 Euro Zulage erhalten. Dies sind ca. 70 %. Da der Spitzensteuersatz in Deutschland 45 % beträgt, kann die steuerliche Förderung in ihrem Fall mit 5 Kindern nie günstiger sein, als die Zulagen.
Jetzt lese ich das erst richtig, ändert aber nichts. Wenn 2.109 die Gesamteinzahlung war und die Zulagen 1.233, sind das 58 %, also immer noch deutlich mehr als der Spitzensteuersatz.Zuletzt geändert von Kloebi; 07.06.2012, 16:32.
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AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo welor,
du füllst eine Anlage AV für dich und eine Anlage AV für deine Frau aus, und machst die entsprechenden Eintragungen bei dir unmittelbar begünstigt und bei deiner Frau mittelbar und ordnest die Kinder zu bei deiner Frau.
Tschüß
danke für die schnelle Antwort.
In der Berechung ergibt sich dabei dennoch kein Sonderausgabenabzug.
Elster-Hinweis:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwenungen wurde bereits durch Beiträge für Ihre Krankenversicherung (Basisabsicherung) ... ausgeschöpft ...
Mit meinem Einkommen liege ich über der Bemessungsgrenze (m. E. 44550 Euro in 2011).
Heißt das, ich liege mit meiner Basisabsicherung über den 1900 Euro und somit werden weitere Vorsorgeaufwendungen (Beiträge + Zulagen zu Rieser) nicht berücksichtigt?
Das würde doch der Aussage, Riester lohnt sich auch bei höherem Einkommen wg. der steuerlichen Relevanz der Beiträge und Zulagen widersprechen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Gruß welor
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AW: Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Hallo welor,
du füllst eine Anlage AV für dich und eine Anlage AV für deine Frau aus, und machst die entsprechenden Eintragungen bei dir unmittelbar begünstigt und bei deiner Frau mittelbar und ordnest die Kinder zu bei deiner Frau.
Tschüß
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Riesterbeiträge als Sonderausgabenabzug
Hallo,
bräuchte mal einen sachdienlichen Hinweis.
Ich bin unmittelbar begünstigt.
Meine Frau ist mittelbar begünstigt.
Ich habe 2011 876Euro Beiträge bez. meine Frau 0Euro.
Dazu kommen 5 x Kinderzulage = 925Euro auf den Vertrag von meiner Frau.
Mit den Grundzulagen (2 x 154Euro) macht das zusammen 2109Euro.
Wir werden gemeinsam veranlagt.
Nun meine Frage:
Muß ich für die Günstigerprüfung in der Anlage AV beide Verträge angeben
und wenn ja wie?
Schon mal danke für Antworten und viele Grüße
welorStichworte: -
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