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    Hallo, bin neu.

    Hallo Gemeinde,


    bin nur zufällig auf das Elster gestoßen, bzw. ich habe nach einer einfachen Lösung gesucht, meine erste Steuererklärung zu machen. Und ich denke, dass ich das mit Elster sehr gut hinbekomme, auch allein. Möchte nicht zu so nem Berater der mir das macht etc.

    Ich habe nun aber einmal eine Frage:

    Ich befinde mich noch drei Monate in Ausbildung und beziehe Kindergeld. Also ich habe damals einen Abzweigungsantrag gestellt, sodass meine Mutter mir nicht immer das Kindergeld überweißt, sondern dass ich das direkt auf mein Girokonto bekomme.
    Ich erhalte ja nun das Kindergeld. Weiß aber nicht, wo ich das in welchem Formular eintragen soll. Google konnte mir nicht wirklich helfen. Aber ihre vllt?

    Wäre lieb! Ansonnsten dickes Lob ans Programm, da auch Leute wie ich, dass ausfüllen können, selbst mit wenig Ahnung.


    Liebe Grüße,
    D. Schmidt

    #2
    AW: Hallo, bin neu.

    Sie müssen das Kindergeld in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht angeben. Anspruchsberechtigt sind Ihre Eltern. Diese müssen das Kindergeld in ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind angeben, auch wenn Sie das Kindergeld direkt bekommen.

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      #3
      AW: Hallo, bin neu.

      Hallo korsika,

      viele lieben Dank für die rasche Info. Dann weiß ich Bescheid. Hatte nur gedacht, dass ich das selbst angeben muss, da ich es ja direkt von der Kindergeldstelle bekomme.

      Aber dann ist das ja auch super.


      Beste Grüße,
      D. Schmidt

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