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Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

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    Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

    Guten Tag und Hallo

    kaum angemeldet und schon geht die Fragerei los


    Ein Elternteil ist zur Zahlung von Unterhalt für ein volljähriges Kind aufgefordert worden.
    Zahlungsgrund lt. Bescheid: UH von Eltern, Unterhalt §94

    Wo wird dieser Unterhalt eingetragen? (Anlage ?, Zeile ?)
    Kann man dieses "Kind" noch anderweitig steuermindernd berücksichtigen? (Stichwort: zumutbare Belastungen, s.u.)



    Ich habe noch eine weitere Frage zum Thema zumutbare Belastung eingestellt. Bitte auch dort mal reinschauen.

    Danke schon mal für die Antworten.

    #2
    AW: Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

    Sie brauchen eine Anlage Kind.

    Wenn für das Kind noch Kindergeldanspruch wg. Ausbildung bestand, ist der Unterhalt nicht abzugsfähig, sondern durch den halben Kinderfreibetrag bzw. den Anspruch auf das halbe Kindergeld abgegolten.

    Wenn kein Kindergeldanspruch mehr bestand, Anlage Unterhalt beifügen, ggf. mtl. aufteilen.

    Die Berücksichtigung bei der zumutbaren Belastung erfolgt automatisch, sobald ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.

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      #3
      AW: Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

      Danke erstmal für die schnelle Antwort.

      Das "Kind" ist 50 Jahre alt.

      Wurde bisher nirgends berücksichtigt.

      Ich habe gelesen, das einige gesetzlich verordnete Unterhaltszahlungen (im Gegensatz zu freiwilligen) nicht steuermindernd anerkannt werden. Nur welche? Deshalb auch der Zusatz §94.

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        #4
        AW: Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

        Nachtrag:

        Anlage Kind UND Anlage Unterhalt?
        Oder entweder Anlage Kind ODER Anlage Unterhalt?

        Da das Kind bisher nirgends berücksichtigt wurde, ist also auch nirgendwo ein Kinderfreibetrag eingetragen. Aufforderung zur Unterhaltszahlung besteht auch erst seit 2011.

        Die Frage ist deshalb grundsätzlicher Natur. Wenn man zur Zahlung von Unterhalt (an wen auch immer) verpflichtet ist, kann man diese Aufwendungen dann steuerlich geltend machen?
        z.B. über einen Kinderfreibetrag (unabhängig vom Alter des Kindes) oder
        über aussergewöhnliche Belastungen oder wo sonst?

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          #5
          AW: Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

          oder. mit ggf. monatlicher Aufteilung.

          Wenn keine schwere Behinderung vorliegt, sollte in dem Fall niemand Anspruch auf Kindergeld haben. Also keine Anlage Kind.

          Unterhaltszahlungen kann man nur absetzen, wenn diese zwangsläufig sind, man also gesetzlich verpflichtet ist, diese Person zu unterhalten. Bei Verwandten gerader Linie (Eltern-Kinder) ist das so.

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            #6
            AW: Wo wird dieser Unterhalt eingetragen?

            @Kloebi

            Vielen Dank.

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