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Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

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    Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

    Moin,

    Ich bin grade dabei, meine Einkommensteuererklärungen für 2009/10 und 2011 zu machen.

    Ich bin mit meienr Frau seit dem 03.07.2009 verheiratet, und sie bracht ein Kind mit in die Ehe. Zwar kenne ich den Buben seit seiner Geburt, aber dennoch bin nicht ich der leibliche Vater. Sein leiblicher Vater hat nix von ihm wissen wollen, und als es um die Frage der Unterhaltszahlungen ging, hat er sich schnell in ein Studium eingeschrieben.

    Naja, auf ejden Fall geht mein Großer (ich habe 3 Jungs), der ja nicht von mir ist, seit dem 01.08.2009, also nach unserer Hochzeit, in den Kindergarten, den ich auch voll finanziere.

    Meine Frau ist seit der Geburt unseres ersten Sohnes Hausfrau und Mutter, was einer Vollbeschäftigung mit 6 Überstunden täglich entspricht, aber natürlich nicht bezahlt wird. Sprich, sie hat keinerlei EInkommen, bis auf das Elterngeld, welches ich im Hauptformular eingetragen habe. Die Eintragung in Anlage N meiner Frau hat nur Fehlermeldungen verursacht.

    Ich bin im Übrigen Alleinverdiener unseres Haushaltes.

    Nun zur eigentlichen Frage: Wie kann ich Elster davon überzeugen, daß der Große mein Stiefsohn ist, und die Kinderbetrueungskosten berechnet, um mir ein vernünftiges Ergebnis zu liefern?

    Oder kann ich, da ich mit der leiblichen Mutter verheiratet bin, auch das erste Kästchen ankreuzen (leibliches Kind/ Adoptivkind)?

    Das ist das einzige, an dem sich Elster aufhängt, alles andere der Anlage Kind ist konsistent.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

    Merl

    #2
    AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

    Gar nicht, weil es so nicht vorgesehen ist. Schaue dir mal die Programmhilfe zu Anlage Kind Zeile 9 an und dort auch den Link zu Zeile 38-41.

    Daraus ergibt sich, dass der Junge im Verhältnis zu Deiner Frau ein leibliches Kind ist, für sie also Kreuz in der ersten Spalte. Im Verhältnis zu dir liegt KEIN Pflegeschaftsverhältnis vor, da das sog. Obhuts- und Pflegeverhältnis zumindest zu einem elternteil - der Mutter - noch besteht, siehe Programmhilfe zu Zeile 9. Enkelkind passt bei dir auch nicht. Und Stiefkind im STEUERLICHEN Sinne geht nur, wenn auch in Zeile 40 oder 41 ein Kreuz sitzen würde UND du vom Vater die Anlage K unterschrieben bekämest. Adoptivkind geht auch nicht, da du ihn nicht gegenüber den Behörden offiziell als Kind angenommen hast, wodurch dann das Kindschaftsverhältnis zum leiblichen Vater erloschen wäre.

    Fazit: Mutter setzt Kreuz bei leiblichem Kind in Zeile 9, du bist gegenüber dem Jungen steuerlich ein Nullum, also nirgends ein Kreuz. In Zeile 10 kommt der böse böse Papa rein. Ggf. ist noch die Zeile 39 interessant, die Zeile nach Rücksprache mit deinem Steuerberater, denn wenn er keine konkrete Unrterhaltspflicht hatte, konnte er sie auch nicht verletzten.

    Bei den Kinderbetreuungskosten musst du das entsprechend ausfüllen und dich dann natürlich komplett außen vor lassen, sprich Zeilen 69-76 sind böse. dann noch an Zeile 88 und ggf. Zeile 90 denken.

    Ansonsten könnte bei euch nur noch die Variante in Zeile 67 relevant sein. Oder anders herum: wenn der Junge nicht zwischen 3 und 6 Jahren ist, gibt es bis 2011 KEINEN steuerlichen Abzug und du kannst dir die komplette Seite 3 sparen. Ab 2012 ist das anders, aber bis 2011 ist es halt so.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

      Moin,

      Danke für die Antwort. Leider wird es wohl nicht möglich sein, vom leiblichen Vater die unterschrieben Anlage K zu bekommen. Den bekommt meine Frau noch nicht einmal ans Telefon.

      Ich denke, ich werde mal zum Finanzamt stiefeln und direkt nachfragen, wie ich das auszufüllen habe.

      Trotzdem Danke und beste Grüße!

      Merl

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        #4
        AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

        Was gefällt Ihnen an meiner Antwort nicht oder ist unklar ? :-) Ich habe Ihnen doch genau erklärt, was Sie wo eintragen müssten. Auch für den Fall, dass der Vater die Anlage K nicht unterschreibt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

          Moin,

          Zugegeben, ich bin ein bisserl verwirrt. Denn leider kräht Elster dann rum, daß nur ein Kindschaftsverhältnis fehlt und deshalb die Sache nicht übertragen, bzw. nicht berechnet werden kann.

          Zeile 90 gibt mir auch zu denken. Der Junge ist zur Hälfte auf meiner Karte, zur anderen Hälfte auf der Karte meiner Frau. Diese Zeile kann ich doch dann unberührt lassen, oder?

          Zu Zeile 88/89: Wenn hier von gemeinsamer Haushalt gesprochen wird, dann wird doch der Haushalt der leiblichen Eltern gemeint, oder? Der hat ja nie bestanden, war schon immer getrennt.

          Und bei den Kinderbetreuungskosten...die habe ich von meinem Gehalt bezahlt, nicht meine Frau und auch nicht der leibliche Vater, auch nicht der Staat oder sonstwer. Bei wem trage ich dann die Kosten ein? Kommt die 2/3 Geschichte dann trotzdem zu tragen?

          Beste Grüße!

          Merl

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            #6
            AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

            Also bei den Zeilenangaben habe ich mich auf die Einkommensteuererklärung 2011 bezogen. Ob die in den anderen Jahren identisch sind, habe ich nicht geprüft.

            In welchen Zeilen der anlage kind haben sie nun konkret was eingetragen und angekreuzt ?

            Ist die Seite 3 denn nun überhaupt relevant ? Und in welchem Jahr ? Wie gesagt, in denen er jünger als drei Jahre oder älter als 6 Jahre ist, ist Essig. Und in den Jahren, wo es teilweise zutrifft, muss in Zeile 67 auch der richtige Zeitraum dann rein.

            Zeile 90 hat mit der Lohnsteuerkarte nicht die Bohne zu tun, wird dort auch nicht gefragt. Das betrifft dort den Fall, dass der leibliche Vater UND die Mutter einen gemeinsamen Antrag stellen können.

            Zeile 88 / 89: Ja, richtig. In Zeile 88 wird aber die Variante gefragt, wenn KEIN gemeinsamer Haushalt der ELTERNteile bestand. Und das liegt hier ja wohl vor.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

              Zitat von Merl Beitrag anzeigen
              Denn leider kräht Elster dann rum, daß nur ein Kindschaftsverhältnis fehlt und deshalb die Sache nicht übertragen, bzw. nicht berechnet werden kann.
              Auch wenn das mit der Anlage K nicht klappt, im Verhältnis zu Ihnen ist und bleibt es ein Stiefkind, d. h. in Zeile 9 muss bei EM die 3 eingetragen werden. Dies hat allerdings keine Konsequenz für die Freibeträge.

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                #8
                AW: Stiefkind und Anlage Kind Elster 2009/10/11

                O.K. ? Habe es zugegebenermaßen nicht ausprobiert. wenn das funktioniert, dann habe ich wieder etwas gelernt. Würde aber bedeuten, dass letztlich zu DREI Personen ein Kindschaftsverhältnis einzutragen wäre: leibliches Kind, Stiefkind und Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen.
                Schönen Gruß

                Picard777

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