AW: Abbruch-Hinweise aufklären
Hallo alle Beteiligten, danke für die Hinweise. Habe einen Fehler in der Anlage N gefunden. Habe Zeile 24 statt Zeile 25 eingetragen. Nun läuft alles wieder
Vielen Dank
Althuspe
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Keine Ankündigung bisher.
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AW: Abbruch-Hinweise aufklären
Hallo kent,
das war ein Schreibfehler von mir, ich meinte Version 13.2.0 !
Tschüß
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AW: Abbruch-Hinweise aufklären
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenAktuell ist die Version 13.2.2. Revision 8623
Vielleicht liegt hier der Fehler.
Tschüß
Mit Version 13.2.0 kann ich den Fehler bei der Steuerbererechnung auch nachstellen. Die Plausi-prüfung ist aber ok, folglich könnte die Erklärung versendet werden. Offensichtlich hat die aktuelle Elster wirklich ein Problem, wenn KV kleiner als PV ist.
Liegt diese Konstellation für die Zeilen 18/21 vor, könnte man testweise für die Berechnung die Einträge in den Zeilen vertauschen.
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AW: Abbruch-Hinweise aufklären
Hallo Althuspe,
in so einem Fall hat es schon manchmal geholfen die betroffene Anlage noch einmal zu entfernen, neu aufzurufen und die Eintragungen erneut vornehmen und wieder die Plausibilitätsprüfung durchzuführen.
Übrigens mit welcher Version von Elsterformular arbeitest du? Aktuell ist die Version 13.2.2. Revision 8623
Vielleicht liegt hier der Fehler.
Tschüß
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AW: Abbruch-Hinweise aufklären
Ich habe die Eintragungen der Krankenversicherung in Zeile 18 und die Beiträge zur Pflegeversicherung in Zeile 21 vorgenommen. Beiträge bei mir resultieren aus Rente und VBL. Bei der Frau nur von Rente.
Für beide Steuerpflichtige.
Die Zeilen 12 und 15 sind durch die Eintagungen ehemaligen Arbeitgeber belegt.
AHW Abbruch-Hinweise
Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert
zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
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Ein Gast antworteteAW: Abbruch-Hinweise aufklären
Bei Rentnern sind die Eintragungen normalerweise bei den Zeilen 18 und 21 einzutragen. Haben Sie dies versucht? Falls der Hinweis danach weiter kommt, welche Beträge haben Sie in den Zeilen eingetragen?
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AW: Abbruch-Hinweise aufklären
Gesetzlich versicherte Rentner müssen Eintragungen in Zeile 18 und 21 vornehmen. Zeilen 31 ff. ist nur für Privatversicherte. I. d. R. ist die KV auch höher als die PV.
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Abbruch-Hinweise aufklären
Ich komme mit meinem Elsterformular nicht mehr weiter. Bin 2011 Rentner geworden. Habe 8 Monate noch gearbeitet. Ab September Renter. Habe also Lohnsteuerkarte, Rente und VBL eingetragen. Bei den Renten habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand Krankenkasse und Pflegeversicherung Zeile 31/32 eingetragen. Leider kommt bei der Steuerberechnung folgender Abbruch.
AHW Abbruch-Hinweise
Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert
zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Habe bisher alle Probleme geklärt, aber hier benötige ich Hilfe.
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